Digitale Schnittstelle für Buchführungsdaten

Anfang Februar 2024 lud das BMF die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und weitere ausgewählte Verbände sowie Mitglieder der zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Fachgesprächen ein, um die materiellrechtlichen und technischen Aspekte des Diskussionsentwurfs einer Buchführungsdatenschnittstellenverordnung zu diskutieren.

Die vom BMF vorgelegte Verordnung sieht einen einheitlichen Standard vor, mit dem Steuerpflichtige künftig ihre Buchführungsdaten im Rahmen von Betriebsprüfungen und Kassen-Nachschauen an die Finanzverwaltung übermitteln sollen. Die BStBK begrüßte bei den Fachgesprächen im Grundsatz das Vorhaben, einheitliche digitale Schnittstellen zu schaffen. Sie nutzte aber auch die Gelegenheit, um deutliche Kritik an dem vorgelegten Entwurf zu äußern. Angesichts der drohenden Rechtsfolge einer Begrenzung der Beweiskraft der Buchführung mit der Möglichkeit der Schätzung müsse die Verordnung rechtssicher den Anwendungsbereich und inhaltlichen Umfang an meldepflichtigen Daten definieren. Mehrfachmeldungen an die Finanzverwaltung bzw. Meldeverpflichtungen in unterschiedlichen Formaten sollten zwingend vermieden werden. Die BStBK sprach sich daher für einen nicht proprietären, maschinenlesbaren und international erprobten Standard und ein Andocken an bestehende Systeme wie die E-Bilanz aus. Der Entwurf erfordert u.a. Daten aus unterschiedlichen Systemen in einem Hauptsystem zu aggregieren und verlagert damit den wesentlichen Aufwand auf die Steuerpflichtigen und ihre Berater/innen. Fachlichkeit und technische Umsetzung müssten daher nach Auffassung der BStBK korrespondieren, um den Implementierungsaufwand möglichst gering zu halten.

Bereits im Januar nahm die BStBK gegenüber dem BMF zu dem Entwurf Stellung. Das BMF kündigte an, die in den Fachgesprächen adressierte Kritik in der zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe aufzugreifen, den Entwurf zu überarbeiten und danach den Austausch mit den Verbänden fortzusetzen.