Ausbildungshilfen Corona

Das vom Koalitionsausschuss beschlossene Konjunkturpaket zur Bewältigung der Corona-Krise beinhaltet die Zahlung einer Ausbildungsprämie für Unternehmen, die die Anzahl ihrer Ausbildungsplätze, verglichen mit den vergangenen drei Jahren, nicht verringern bzw. sogar erhöhen. Das Bundeskabinett hat in der Kabinettssitzung am 24. Juni 2020 unter Einbeziehung der „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ der Bundesregierung ein Eckpunktepapier für ein Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen, das erste konkretere Informationen zur angekündigten Ausbildungsprämie enthält. Entgegen den Formulierungen im Konjunkturpaket werden die Fördermaßnahmen im Eckpunktepapier von der Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld (KUG), einem Umsatzrückgang von mind. 60 % bzw. einem Arbeitsausfall von mind. 50 % abhängig gemacht. Ausbildende Steuerberater/innen können die Ausbildungsprämie daher mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in Anspruch nehmen. Vielmehr zählen in Not geratene Mandantenunternehmen zum Kreis der Anspruchsberechtigten. Folgende Maßnahmen sieht das Eckpunktepapier vor:

  • Betriebe, die besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind, bekommen eine Prämie, wenn sie ihr Ausbildungsniveau halten. Konkret sollen sie für jeden für das Ausbildungsjahr 2020/2021 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag 2.000,00 € erhalten.
  • Unternehmen, die ihr Ausbildungsplatzangebot erhöhen, soll eine Prämie in Höhe von 3.000,00 € für jeden gegenüber dem früheren Niveau zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag gezahlt werden.
  • Ausbildungsbetriebe, die ihre Aktivitäten auch in der Krise fortsetzen und für Auszubildende und deren Ausbilder keine Kurzarbeit anmelden, werden besonders unterstützt. Geplant ist eine Förderung von 75 % der Brutto-Ausbildungsvergütung. Sie greift für jeden Monat, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 % hat. Diese Unterstützung ist befristet bis zum 31. Dezember 2020.
  • Besonders gefördert werden Betriebe, die Auszubildende übernehmen, deren Unternehmen die Ausbildung pandemiebedingt übergangsweise nicht fortsetzen können. Für die Übernahme einer sogenannten Auftrags- oder Verbundausbildung erhält ein Betrieb eine Prämie von 1.500,00 €. Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister werden mit 8.000,00 € unterstützt. Hier läuft die Befristung bis zum 30. Juni 2021.
  • Unternehmen, die Auszubildende von Betrieben übernehmen, die Insolvenz anmelden mussten, erhalten eine Prämie von 3.000,00 € pro aufgenommenen Auszubildenden. Auch diese Unterstützung ist befristet bis zum 30. Juni 2021.
  • Der Bund stellt einen Finanzbedarf von 500 Mio. € zur Verfügung.