Editorial

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

im Rahmen der diesjährigen Kammerversammlung haben Sie mich in meinem Amt als Präsident bestätigt. Für die Wiederwahl und das mir damit entgegengebrachte Vertrauen möchte ich mich sehr herzlich bedanken. Es ist für mich Ehre und Ansporn zugleich, die Interessen unseres Berufsstandes gegenüber Politik und Verwaltung weiterhin deutlich zu vertreten und Dienstleistungen für Sie als Mitglied der StBK Hessen auch künftig bedarfsgerecht auszubauen.

Einige meiner bisherigen Weggefährten aus dem Präsidium und dem Vorstand hatten sich nicht erneut zur Wahl gestellt. Sie wurden auf dem Kammertag wohlverdient mit der Ehrenmedaille der StBK Hessen ausgezeichnet. An dieser Stelle möchte ich mich für das langjährige Engagement und die Verdienste um den gesamten Berufsstand nochmals sehr herzlich bedanken. Mehr Infos dazu finden Sie hier. Gleichzeitig freue ich mich sehr, dass sich so viele junge Kolleginnen und Kollegen für die verantwortungsvolle Tätigkeit an der ehrenamtlichen Spitze der StBK Hessen interessiert hatten und die StBK Hessen mit mir gemeinsam in den nächsten Jahren weiter in die Zukunft führen werden. Ich freue mich auf viele neue Impulse und die Zusammenarbeit! Die neuen Vorstandskollegen stellen wir Ihnen hier kurz vor.

Im Rahmen des Kammertages durften wir auch wieder den hessischen Finanzminister Michael Boddenberg begrüßen, was wir als große Wertschätzung gegenüber dem gesamten Berufstand werten dürfen. Er hatte bei dieser Gelegenheit darüber berichtet, dass der Bundesrechnungshof das Bundeswirtschaftsministerium aufgefordert hat, alle Corona-Hilfen lückenlos zu prüfen. Nach meiner Einschätzung ist dies für die Verwaltung schon aus reinen Kapazitätsgründen schlichtweg nicht leistbar. Es ist darüber hinaus zu befürchten, dass die hierzu notwendigen Rückfragen und Auskünfte auch deshalb an die „Prüfenden Dritten“, also an unseren Berufsstand, weitergereicht werden. Aber auch die Kapazitäten von uns Steuerberatern und Steuerberaterinnen sind bereits seit langer Zeit restlos erschöpft....Diese Forderung konterkariert darüber hinaus unsere Tätigkeit bei der Abwicklung der Schlussrechnungen.

Viel schwerer wiegt hier aber meines Erachtens das mit dieser Forderung des Bundesrechnungshofes offenbarte Misstrauen an das rechtmäßige Handeln unseres Berufsstandes. War es nicht die vom Staat an uns ausdrücklich übertragene Verantwortung und Aufgabe als „Organ der Steuerrechtspflege“ bei der Auszahlung der Hilfen zu unterstützen und die Berechtigung vorab in dessen Auftrag als sein verlängerter Arm zu prüfen? Ich habe deshalb auf Bundesebene und bei meinen Kollegen der anderen Steuerberaterkammern angeregt, dass wir als Berufsstand gemeinsam reagieren und einem solchen Ansinnen des Bundesrechnungshofes auf Bundes- und Länderebene mit einer entsprechenden Positionierung geschlossen und deutlich entgegentreten.

Ein weiteres Thema das uns stark umtreibt und umtreiben muss, ist die Fachkräftesicherung in unserem Berufsstand. Nachdem wir erfolgreich duale Studiengänge in Steuerlehre an den Hochschulen Frankfurt und Fulda etabliert haben, sind wir auch auf der Zielgeraden mit der Technischen Hochschule in Mittelhessen und im Gespräch mit der Hochschule Rhein-Main. Die Etablierung des Studiengangs am Standort Wiesbaden können Sie tatkräftig unterstützen, indem Sie an unserer Bedarfsumfrage zu diesem Standort teilnehmen. Ein kräftiges Votum der Praxis unterstützt die Hochschule bei der Akkreditierung eines neuen Studiengangs!

Darüber hinaus hat sich auch die Berufsschullandschaft gemeinsam mit uns in Bewegung gesetzt. Im Rahmen unseres Projektes „Lernortkooperation“ bringen wir Schule und Ausbildungspraxis im Sinne einer qualifizierten Ausbildung zusammen und es entstehen in den einzelnen Regionen viele tolle Projekte, wie gemeinsame Einführungstage oder Themenwochen. Zur Attraktivität unseres Ausbildungsberufes zählt auch eine attraktive Ausbildungsvergütung. Der Vorstand der StBK Hessen gibt deshalb für alle Ausbildungsverträge, die ab dem 01.01.2024 geschlossen werden, folgende Empfehlung für die Ausbildungsvergütung: 1.400,- € / 1.450,- € / 1.500,- €. Uns ist hierbei vollkommen bewusst, dass diese Empfehlung für die eine oder andere Kanzlei anspruchsvoll ist. Wir weiten deshalb die Möglichkeit der Unterschreitung auf 30 % aus.

Mit Blick auf angrenzende Bundesländer und der Vergütung in der Finanzverwaltung braucht es eine wettbewerbsfähige Ausbildungsvergütung. Auch müssen wir uns dringend von der Idee verabschieden, Auszubildende könnten den Mitarbeiterstamm auf preiswerte Weise aufstocken. Ausbildung ist vor allem eine Investition in die Zukunft. Wir müssen uns Zeit für unsere Auszubildenden nehmen, damit diese zu den von uns benötigten qualifizierten Fachkräften von morgen heranreifen können. Je höher die Qualität der Ausbildung und die Wertschätzung im Umgang, zu der auch eine existenzsichernde Ausbildungsvergütung zählt, desto wahrscheinlicher der Verbleib der jungen Kräfte in der Ausbildungskanzlei. Die StBK Hessen unterstützt die qualifizierte Ausbildung u.a. durch eine Finanzierung der Lehrerfortbildung, Gebührenfreiheit bei Ausbildungsregistrierung und Abschlussprüfung und neuerdings auch gemeinsam mit dem Verband mit der Weiterbildung „Ausbildung der Ausbilder/in“ und einem Siegel für eine qualifizierte Ausbildung. Mehr Infos hier.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gemeinsam mit den Vorstandskollegen werden wir die Leitlinien für die Arbeit der StBK Hessen für die nächsten Jahre in Kürze festlegen. Hier können wir anknüpfen an viele erfolgreichen Projekte der letzten Jahre, z.B. bei der Gewinnung junger Steuerberater/innen für die Selbständigkeit oder eine stärkere internationale Ausrichtung. Ich freue mich darauf und Ihre Impulse und Ihr ehrenamtliches Engagement sind hier jederzeit sehr herzlich willkommen.

Herzlichst,
Ihr
Hartmut Ruppricht