Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung Steuerfachangestellte

Wegen weiteren Abstimmungsbedarf insbesondere zu den Lehrplaninhalten und der Prüfungsanforderungen wird die neue Ausbildungsordnung nun voraussichtlich zum 01.08.2023 in Kraft treten. Zunächst war geplant, dass diese bereits ab August 2022 gelten soll. Die im Rahmen der Sozialpartneranhörung mitgeteilten Änderungsvorschläge werden in weiteren Sachverständigensitzungen auf Grundlage der bisherigen Entwurfsfassungen in den nächsten Monaten besprochen. Damit wird die Neuordnungsarbeit an der bisherigen Stelle fortgesetzt und nicht neu begonnen. Auf diese Weise haben der steuerberatende Berufsstand, Ausbilder, Prüfungsausschussmitglieder, Klausurersteller, Berufsschulen, Aus- und Umschulungsträger und weitere Ausbildungsbeteiligte einen größeren zeitlichen Spielraum, die neuen Rechtsgrundlagen in der notwendigen Qualität und Tiefe umzusetzen. Zur Unterstützung der Vermittlung der neuen Inhalte durch die in der Ausbildung verantwortlichen Akteure werden sowohl für die neue Ausbildungsordnung als auch den neuen Rahmenlehrplan Umsetzungshilfen erarbeitet. Wir werden Sie über die weiteren Fortschritte informieren.