Grundsteuerreform: Informationen für Steuerberater

Das Land Hessen hat aktuell folgende Informationen speziell für Steuerberaterinnen und Steuerberater mitgeteilt:

„Alle, die zum Stichtag 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer eines unbebauten oder bebauten Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft oder auch nur einzelner land- und forstwirtschaftlicher Flächen sind, haben eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abzugeben - und damit auch ein Großteil der steuerlich beratenen Bürgerinnen und Bürger. Erklärungspflichtig sind auch Erbbauberechtigte im Falle eines Erbbaurechts, Wohnungserbbaurechts oder Teilerbbaurechts sowie Eigentümerinnen oder Eigentümer des Grund und Bodens bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden.

Die Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag erfolgt unter dem bisherigen 16-stelligen Einheitswertaktenzeichen.

Ab 1. Juli 2022 wird Ihnen in »Mein ELSTER« eine kostenlose und sichere Möglichkeit für die elektronische Übermittlung der Erklärung angeboten. Alternativ können Sie Angebote kommerzieller Hersteller nutzen, deren Produkt die elektronische Übermittlung der Erklärung über die ERiC-Schnittstelle (Elster Rich Client) ermöglicht. Eine solche Leistung ist herstellerabhängig und wir bitten, dies bei den Anbietern anzufragen..

Die Nutzung der Vollmachtsdatenbank der Steuerberaterkammer ist für Zwecke der Grundsteuer derzeit leider nicht möglich. Vertretungs- und Bekanntgabevollmachten, die den Finanzämtern in der Vergangenheit für die Einheitswertfeststellung und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags angezeigt wurden, gelten nicht für die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag. Bitte zeigen Sie bestehende Empfangsvollmachten für die neue Rechtslage ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Feldern der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag an. Bitte reichen Sie keine separaten Schreiben zur Bekanntgabe einer Empfangsvollmacht beim Finanzamt ein.“

Weitere Infos rund um die Grundsteuerreform finden Sie auf der laufend aktualisierten Sonderseite „Grundsteuerreform“ der StBK Hessen.