Sorgen Sie vor! Jetzt!

Die Vorsorge in der Steuerkanzlei für den Krankheits- und Todesfall ist und bleibt ein Dauerthema. Die nötigen Vorkehrungen werden oft nicht getroffen. Eine entsprechende Vorsorge zu treffen ist dabei nicht nur eine Frage des Alters. Es gibt leider immer wieder Fälle, bei denen ein Mitglied sehr früh und völlig unerwartet verstirbt oder schwer erkrankt. Unterschätzen Sie bitte nicht, was diese Situation für die Familie und die Mitarbeiter bedeutet. Und überschätzen Sie vor allem nicht die Geduld der Mandanten.

Hinterbliebene und Mitarbeiter berichten bei Gesprächen regelmäßig davon, dass schon unmittelbar nach Bekanntwerden des Todes des Berufsangehörigen Mandanten die ersten Forderungen nach der Herausgabe von Unterlagen oder Daten an die Familien oder Mitarbeiter richten oder auf laufende und dringende Fristen hinweisen. Oft noch vor der Beerdigung und bevor die Zukunft der Kanzlei geklärt ist. Dabei sollte den Mandanten sehr schnell eine klare Zukunftsperspektive aufgezeigt werden.  

Ansonsten finden lukrative Mandate sehr schnell den Weg zu Berufskollegen. Der Wert der Kanzlei sinkt dann bereits wenige Wochen nach dem Tod des Berufsträgers massiv. Damit wird im Zweifel die Altersversorgung der Hinterbliebenen gefährdet.  Sie können sich vorstellen, in welcher schrecklichen Situation sich die Familie befindet, wenn hier keine Vorsorge getroffen wurde und neben dem schweren Verlust von Ehefrau oder Ehemann, Mutter oder Vater, wirtschaftliche Sorgen hinzukommen oder ein Berufsfremder plötzlich mit Anfragen von Mandanten und Mitarbeitern konfrontiert wird und innerhalb kürzester Zeit entscheiden muss, wie es mit der Kanzlei weitergehen soll.

Unser Appell an Sie ist daher folgender: Setzen Sie Ihre Familie und auch Ihre Mitarbeiter nicht einer solchen Situation aus. Sorgen Sie vor! Jetzt!  Hinweise zur Notfallplanung haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Ein Standpunkt von Reinhard Bolender, Vizepräsident StBK Hessen