Aktuelles zum BStBK-Eigenbetrieb der VDB
Zum 1. Juli 2020 hat die BStBK die Vollmachtsdatenbank in den Eigenbetrieb übernommen. Die DATEV eG fungiert künftig nur noch als technischer Dienstleister der Bundessteuerberaterkammer. Alle VDB-Nutzer, die sich über einen Berufsregistereintrag einer Steuerberaterkammer für die Vollmachtsdatenbank registriert haben, müssen die vier untenstehenden Dokumente berücksichtigen. Es ist ein neuer Vertrag zwischen der Bundessteuerberaterkammer und dem Nutzer ab 01.07.2020 notwendig. Die Preise für die Nutzung der Vollmachtsdatenbank bleiben unverändert bestehen.
So erreichen Sie unseren Support für spezielle und technische Fragen zur Vollmachtsdatenbank:
Tel.: +49 911 319-36893
E-Mail: service@bstbk-vollmachtsdatenbank.de
Die folgenden Dokumente sind zu beachten:
Nutzungsvertrag BStBK Blanko
Vertragsbedingungen
Leistungsbeschreibung VDB
Leistungsbeschreibung Service
Achtung: Es handelt sich hierbei nur um Ansichtsexemplare zu Informationszwecken. Der Neuabschluss der Verträge mit der Bundessteuerberaterkammer erfolgt ausschließlich elektronisch über die VDB-Anwendung. Bitte keine unterzeichneten Verträge per Briefpost oder E-Mail an die Bundessteuerberaterkammer übersenden!
Wichtige Hinweise:
- 1. Die im Nutzungsvertrag vorgesehene Teilnehmernummer entspricht der bisherigen DATEV-Beraternummer. Diese wird im Rahmen der elektronischen Vertragsumstellung im VDB-System automatisch in den Nutzungsvertrag übernommen. Die Teilnehmernummer muss daher nicht bei der BStBK angefordert werden.
- 2. Für alle hessischen VDB-Nutzer, die die Frist für die Vertragsumstellung zum 1. Juli 2020 verpasst haben, bietet die BStBK eine Übergangsfrist bis zum 30. Juli 2020 an. Für die Wiederherstellung der Vollmachtsdaten bei nicht fristgemäßer Vertragsumstellung wenden Sie sich bitte an die StBK Hessen.