Unsere Verschwiegenheitspflicht muss bleiben!

Die Verschwiegenheitspflicht ist eine zentrale Säule unseres Berufs. Sie ist für unsere Arbeit unverzichtbar. Leider tragen Skandale im Bereich der Wirtschaft wie Wirecard, Cum-Ex, Panama und Co., zu einem schlechten Image der Verschwiegenheitspflicht bei. So stellen wir fest: Auch im Bereich der Steuerberatung will die Politik zunehmend auf sie verzichten und verpflichtet den Berufsstand zu umfassenden Meldepflichten, um Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entgegenzuwirken. Diese Ziele sind wichtig und unterstützenswert. Ob die genannten Maßnahmen hierfür aber geeignet sind, muss bezweifelt werden.

Dem steuerberatenden Beruf wird hierbei viel Bürokratie auferlegt, ohne dass evaluiert wird, ob und was genau sie bewirkt. Der neuste Coup: Die Bundesregierung beschloss Ende Juli den Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes. So will sie insbesondere die EU-Whistleblower-Richtlinie in Deutschland umsetzen und Personen, die auf Missstände bei Unternehmen oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften hinweisen, besser schützen. Zwar nimmt die Politik hier den Schutz des Berufsgeheimnisses in den Blick, sieht aber nur eine Ausnahme u. a. für Rechtsanwälte, Notare oder Strafverteidiger vor. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer werden bislang nicht als „legal professionel“ betrachtet, obwohl Steuerberater in Deutschland aufgrund der gesetzlich verankerten Stellung als Organ der Steuerrechtspflege und der Befugnis zur gerichtlichen Vertretung vor den Finanz-, Verwaltungs- und Sozialgerichten dem Rechtsanwaltsberuf wesensgleich sind.

Wir fordern daher die Politik auf, unseren Berufsstand beim Berufsgeheimnisschutz mit den Rechtsanwälten gleichzustellen und ebenfalls aus dem persönlichen Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes auszunehmen. Unsere Verschwiegenheitspflicht muss bleiben!

Ein Standpunkt von Dr. Ingo Kleutgens,
Vizepräsident der StBK Hessen