Erste Wahlbekanntmachung zur Wahl der Sechsten Vertreterversammlung des Versorgungswerks

Nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Hessische Steuerberaterversorgung in Verbindung mit § 3 der Wahlordnung des Versorgungswerks findet in diesem Jahr die Wahl zur Sechsten Vertreterversammlung des Versorgungswerks statt. Die Wahl erfolgt als elektronische Wahl. Der Wahlausschuss hat die Wahlfrist auf die Zeit vom 01.10. bis 31.10.2022 festgelegt. Falls anstelle der elektronischen Wahl die Briefwahl gewünscht wird, ist ein schriftlicher oder in Textform gestellter Antrag erforderlich, der bis zum 31.07.2022 in der Geschäftsstelle des Versorgungswerks eingegangen sein muss. Wird der Antrag auf Durchführung als Briefwahl fristgerecht gestellt, ist die elektronische Wahl ausgeschlossen.

Wahlberechtigt sind gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung alle Mitglieder, die bei Ablauf der Frist zur Stimmabgabe seit mindestens drei vollen Kalendermonaten Mitglied sind und die nicht entsprechend § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, soweit bei ihnen keine Ausschließungsgründe nach § 2 Abs. 3 der Satzung vorliegen.

Das Wählerverzeichnis, welches alle wahlberechtigten Mitglieder des Versorgungswerks aufführt, wird in der Zeit vom 02.05. bis 31.05.2022 (Auslegungsfrist) in der Geschäftsstelle des Versorgungswerks ausgelegt. Es kann dort zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden:

Mo. bis Do. 9:00 bis 16:00 Uhr, Fr. 9:00 bis 12:00 Uhr
Pempelforter Straße 11, 40211 Düsseldorf

Jeder Wahlberechtigte kann Einspruch wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses einlegen. Der Einspruch muss schriftlich oder in Textform innerhalb der Auslegungsfrist bis zum 31.05.2022 beim Wahlausschuss eingelegt werden. Maßgeblich ist hier der Zugang. Der Wahlausschuss entscheidet binnen zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist über die eingelegten Einsprüche.

Alle wahlberechtigten Mitglieder des Versorgungswerks werden hiermit aufgefordert, Wahlvorschläge einzureichen. Die Wahlvorschläge sind auf Formblättern vorzulegen, auf welchen Name, Vorname und Anschrift der vorgeschlagenen Bewerber anzugeben sind. Zudem müssen die Wahlvorschläge von mindestens zehn wahlberechtigten Mitgliedern unterschrieben sein. Den Wahlvorschlägen sind schriftliche oder in Textform abgegebene Erklärungen der Bewerber beizufügen, dass sie mit der Aufnahme in den Wahlvorschlag einverstanden und ihnen Umstände, die die Wählbarkeit ausschließen, nicht bekannt sind. Gewählt werden 15 Mitglieder und bis zu 15 Ersatzmitglieder der Vertreterversammlung. Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Informationen erhalten alle Wahlberechtigten im April 2022 per Brief.

Die Formblätter zur Einreichung von Wahlvorschlägen stehen im Mitgliederportal sowie auf der Internetseite des Versorgungswerks unter www.vstbh.de/wahl-2022 zum Download bereit oder werden auf Anforderung per Post versendet.

Die Wahlvorschläge müssen bis zum 30.06.2022 (Einreichungsfrist) in der Geschäftsstelle des Versorgungswerks eingegangen sein. Vorschläge, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Maßgeblich ist auch hier der Zugang beim Versorgungswerk. Nach Ablauf der Einreichungsfrist prüft der Wahlausschuss, ob die Wahlvorschläge den Vorschriften der Wahlordnung entsprechen und entscheidet über die Zulassung. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden im Anschluss in der Zweiten Wahlbekanntmachung veröffentlicht.

Versorgungswerk der Steuerberater in Hessen
Der Wahlausschuss
Pempelforter Straße 11
40211 Düsseldorf