Editorial

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

das Wirtschaftsministerium hat auf unser Drängen reagiert und die Abgabefrist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen ein weiteres Mal verlängert. Die Schlussabrechnungen können nun bis zum 31. Oktober dieses Jahres eingereicht werden. Schaffen Sie das nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen Sie bis zu diesem Termin zumindest eine weitere Verlängerung beantragen. Bis zum 31.03.2024 müssen Sie dann aber abgeben. Wir begrüßen dieses Entgegenkommen – es gibt unserem Berufsstand etwas mehr Luft. Der erhoffte Durchbruch ist das aber noch nicht, denn es gibt weiteren Handlungsbedarf: Unser Berufsstand arbeitet durch die aufgetragenen Zusatzaufgaben, wie z.B. die Umsetzung der Grundsteuerreform und des Kurzarbeitergeldes, weiterhin am Limit. Gleichzeitig ist klar: Die Bewilligungsstellen werden noch mehrere Jahre benötigen, um alle Schlussabrechnungen zu bearbeiten und Bescheide zu erlassen. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, warum unser Berufsstand hier so unter Druck gesetzt wird.  Zumal detaillierte Rückfragen der Bewilligungsstellen, deren Sinn sich oft nicht ergeben, unsere Kapazitäten zusätzlich beanspruchen. Und die Frage kann nur wiederholt werden: Wieso erfolgt nach der Prüfung durch unseren Berufsstand – als prüfender Dritter – überhaupt noch eine weitere Prüfung?

Ebenso sind viele wichtige Fragen noch ungeklärt, bspw. bei den Verbundunternehmen. Auch deshalb ist die aktuelle Einreichungsquote der Schlussabrechnungen so niedrig. Wenn diese Probleme nicht angegangen werden, wird die Quote auch im kommenden Jahr kaum besser sein. Unsere zentralen Forderungen, wie es weitergehen soll, liegen allen Entscheidern vor. Neben einer weiteren - antragslosen - Fristverlängerung fordern wir, dass keine „Neuauslegungen“ zum Nachteil der Antragsteller vorgenommen werden dürfen. Dieses Vorgehen hat keinerlei Grundlage in Verwaltungshinweisen und FAQs. So soll eine geänderte Wahlrechtsausübung im Rahmen der Schlussabrechnung auf einmal nicht mehr möglich sein, „neue Fixkostenpositionen“ nur in Einzelfällen anerkannt werden oder Änderungen in der Schlussabrechnung werden mit dem Verweis auf nicht gestellte Änderungsanträge abgelehnt. All diese Unsicherheiten, die heterogene Beurteilung der unterschiedlichen Bewilligungsstellen sowie daraus entstehende Haftungsrisiken sind für uns schlichtweg nicht hinnehmbar. Hier müssen praktikable Lösungen her und das schnell! Hierbei werden wir das Wirtschaftsministerium nicht aus der Verantwortung lassen!

Darüber hinaus: Die Ampelkoalition legt aktuell ein Gesetzesvorhaben nach dem anderen vor, um die deutsche Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen. Das Wachstumschancengesetz und die aktuellen Pläne zum Bürokratieabbau sind nur zwei Beispiele. So will die Bundesregierung die Liquidität der Unternehmen stärken, Impulse für Investitionen setzen, das Steuersystem vereinfachen und Unternehmen von unnötiger Bürokratie befreien. So sehr diese Maßnahmen weitestgehend zu begrüßen sind, es können nur erste Schritte sein. Gerade der Bürokratieabbau ist ein vordringliches Problem, auch in Hessen! Als einfachstes und leicht durchsetzbares Mittel zur Entlastung unseres Berufsstands sind hier die unnötigen und teilweise widersinnigen Rückfragen zu Steuererklärungen und Jahresabschlüssen deutlich zu verringern, um damit auch dem Berufsstand einfach mehr Vertrauen in die ordnungsgemäße Erledigung entgegen zu bringen.

Hierauf haben wir wegen der Umstrukturierung in der Finanzverwaltung lange warten müssen: Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat uns nunmehr die neuen Telefonverzeichnisse der Finanzämter zur Verfügung gestellt. Diese finden Sie hier auf unserer Website. Darüber hinaus sind diverse Kontaktmöglichkeiten auf der Website der Hessischen Finanzverwaltung hinterlegt. So wird unter anderem ein Buchungstool für einen Anrufservice angeboten.

In eigener Sache: Die StBK Hessen ist maßgeblicher Teil eines bundesweiten Novums. 20 Steuerberaterkammern aus allen Bundesländern haben erstmals ihre Verwaltungsdienstleistungen in einem einheitlichen Antragsportal gebündelt und damit einen zentralen Einstiegspunkt für die Kommunikation mit den Kammern geschaffen. Das bedeutet konkret: Viele Anträge an die StBK Hessen können nun digital gestellt werden – soweit derzeit gesetzlich schon möglich. Mehr Infos in dieser Ausgabe.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

Wir als neu gewählter Vorstand der StBK Hessen werden in den kommenden Jahren immer wieder „den Finger in die Wunde“ legen um die derzeit übermäßigen Belastungen des Berufsstands durch unsere Intervention - bei wem auch immer - wieder zurück zu führen. Unser Ansinnen ist es, wieder zu unserer „Kernkompetenz“ in der Steuerberatung zurück zu kommen und weitere „fachfremde Zusatzaufgaben“ zu verhindern.

Herzlichst,
Ihr
Hartmut Ruppricht