Reformbedarf bei der Steuerberaterprüfung?

Die diesjährige Berufsrechtstagung des DWS-Verlages widmete sich der Frage, ob die Steuerberaterprüfung reformbedürftig sei. Hier wurde unter anderem ergebnisoffen thematisiert, was dafür und was dagegen spricht, die Durchführung der Steuerberaterprüfung auch inhaltlich den Steuerberaterkammern zu übertragen. Bislang haben die Steuerberaterkammern nämlich lediglich die Organisation der Steuerberaterprüfung in ihrer Hand. Schnell Einigkeit erzielt wurde bei der Frage, dass am Niveau der Prüfung bitte nicht geschraubt werden soll. Als zu anspruchsvoll gelten die mit der Steuerberatung verbundenen Aufgaben, um die Qualität der Prüfung zu senken. Auch ein mögliches Abschichten der Prüfung wurde diskutiert und gerade von jungen Steuerberatern/innen als gut und hilfreich empfunden. Die Aufzeichnung der Veranstaltung finden Sie hier. Die Ergebnisse der Tagung werden nunmehr im Nachgang vom entsprechenden BStBK-Ausschuss bewertet und weiterverfolgt. Auch die StBK Hessen ist in diesem Ausschuss vertreten.

Dieser Vorstoß auf Bundesebene zur Reform der Steuerberaterprüfung soll vor allem einem Zweck dienen: Dem Fachkräftemangel begegnen. Das ist auch dringend nötig, wenn wir uns die Altersstruktur des Berufsstandes z.B. in Hessen anschauen: Über 40 % unserer hessischen Mitglieder sind über 55 Jahre alt. Lediglich 12 % unter 35 Jahre. Die Reform der Prüfung soll die Attraktivität des steuerberatenden Berufs stärken. Auch weil die hohen Qualitätsanforderungen und die niedrige Bestehensquote bei den Steuerberaterprüfungen durchaus geeignet sein könnte, um den einen oder anderen jungen Menschen abzuschrecken. Ganz sicher – die Steuerberaterprüfung kann und sollte auf den Prüfstein gestellt werden. So fordert die StBK Hessen seit langem, dass z.B. bestandene Klausuren in die Wiederholungsprüfung mitgenommen werden dürfen.

Aber dies allein wird die Attraktivität des Berufes kaum steigern. Es sind vielmehr „viele Feuer anzuzünden“. So kann die Zusammenarbeit mit Hochschulen das Interesse für den steuerberatenen Beruf bei jungen Menschen früh wecken. Die StBK Hessen verfolgt deshalb das Ziel duale Studiengänge in Steuerlehre hessenweit an staatlichen Hochschulen zu implementieren. Das bisher Erreichte kann sich durchaus sehen lassen: An der Frankfurt University of Applied Sciences ist das duale Studium bereits seit 2015 ein festes Angebot. Im kommenden Wintersemester werden die Studienplätze wegen der ungebrochen hohen Nachfrage von 20 auf 30 erhöht. Die Hochschule Fulda hat mit ihrem dualen Studium in diesem Jahr ebenfalls einen fulminanten Start hingelegt. Knapp 40 Studierende haben diesen Studiengang gewählt. Besonders an dem Angebot: Es findet eine intensive Zusammenarbeit zwischen Steuerberaterpraxis, Finanzverwaltung und Hochschule statt und der Schwerpunkt des Studiums kann auf das Steuerrecht gelegt werden. Mit Schwerpunktsetzung will sich auch die Hochschulen RheinMain mit einem dualen Studium in Steuerlehre in die regionalen Anbieter einreihen und den Studiengang international ausrichten. Gleiches gilt für die Technische Hochschule Mittelhessen. Hier soll der Fokus auf IT in der Steuerberatung liegen. Aktuell finden intensive Gespräche mit der StBK Hessen zu der konkreten Ausgestaltung der Studienangebote statt.

Aber auch das Image der Steuerberatung an sich ist weiterhin in den Blick zu nehmen und hier gibt es noch viel zu tun. Eine Imagekampagne, die die BStBK aktuell gemeinsam mit DStV und DATEV vorbereitet, weist in die richtige Richtung. Hier können und sollten die Steuerberater/innen auch selbst beitragen. Indem Sie beispielsweise positiv über den steuerberatenden Beruf und seinen vielen Möglichkeiten berichten, indem Sie sich wahrnehmbar regional ehrenamtlich engagieren und professionell präsentieren und vor allem indem Sie engagiert ausbilden!

Ein Bericht von Melanie Wicht, Hauptgeschäftsführerin StBK Hessen