Qualitätssicherung in der Steuerberaterkanzlei

Mandanten beauftragen Steuer­berater, um sich zu allen Themen der optimalen Steuer­gestaltung beraten zu lassen. Sie erhalten Rat­schläge bei allen Fragen zu privaten oder betrieblichen Rechts­verhältnissen unter Berück­sichtigung steuerlicher Aspekte und lassen von Steuer­beratern die eigenen Steuer­angelegenheiten bearbeiten. Grund­lage dieser Dienst­leistung ist ein enges Vertrauens­verhältnis zwischen Mandant und Steuer­berater. Zur Wahrung dieser Vertrauens­stellung haben Steuer­berater nach § 57 Abs. 1 StBerG ihren Beruf unabhängig, eigen­verantwortlich, gewissen­haft, verschwiegen und unter Verzicht auf berufswidrige Werbung auszuüben. Diese Berufs­grundsätze stellen unverzichtbare Qualitäts­kriterien für die Berufs­ausübung dar.

Der Steuer­berater kann dieses Vertrauens­verhältnis durch eine gute Organisations­struktur der Kanzlei, stets aktuell geschulte und engagierte Mitarbeiter sowie die Sicherung der verwendeten EDV-Systeme gewähr­leisten.

Für die tägliche Kanzlei­arbeit bedürfen diese Rahmen­bedingungen einer entsprechenden praktischen Ausgestaltung, damit Steuer­berater und Kanzlei­mitarbeiter die Mandanten­verhältnisse gut und sicher betreuen können. Das kann insbesondere durch Qualitäts­sicherungs­maßnahmen gewährleistet werden. Folge einer entsprechenden Kanzlei­optimierung sind verbesserte Arbeits­abläufe, Fehler­minimierung bei der Leistungs­erstellung und ein störungs­freies Mandats­verhältnis. Dadurch erhöhen sich Produktivität und Ertragskraft der Kanzlei. Die Mandats­verhältnisse werden gesichert. Weitere Vorteile sind, dass Mitarbeiter durch die Standardisierung und Strukturierung von Prozess­abläufen motiviert werden und die klar definierten Arbeits­anforderungen schaffen den Mitarbeiter Sicherheit in den Arbeits­abläufen und stärken gleichzeitig ihre Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten. Letztlich profitiert auch der Mandant von den Qualitäts­sicherungs­maßnahmen seines Steuer­beraters, weil seine Erwartungen erkannt und auf seine Vorstellungen durch den Steuer­berater und die Mitarbeiter besser eingegangen werden kann.

Die Bundes­steuer­berater­kammer stellt den Berufs­angehörigen zu diesem Zweck die „Verlaut­barung zur Qualitäts­sicherung in der Steuer­berater­praxis“ zur Verfügung, die verschiedene Ansätze aufzeigt, welche Qualitäts­sicherungs­maßnahmen in den Kanzlei­alltag eingeführt und umgesetzt werden können.