Steuerfachangestelltenausbildung neu!

Die Neuordnung der Steuerfachangestelltenausbildung wurde am 22. August 2022 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, Nr. 30, S. 1.390 ff) verkündet. Nun ist der Weg frei für eine zeitgemäße Ausbildung im steuerberatenden Beruf. Neue Rechtsgrundlagen sind: eine überarbeitete Ausbildungsordnung (AusbO) und ein neuer Rahmenlehrplan. Sie treten am 1. August 2023 in Kraft.

  • Die Neuordnung der Steuerfachangestelltenausbildung bedeutet vor allem, dass inhaltlich kommunikative Fähigkeiten und digitale Verfahrensabläufe bei der Ausbildung im Fokus stehen. In Zukunft gilt es, in Steuerberaterkanzleien Prozesse und Schnittstellen verstärkt zu optimieren und neu zu denken. Gut aufgestellt sind alle Steuerberater/innen mit qualifizierten Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, die digitale Prozesse schnell verstehen. 
  • Der neue Rahmenlehrplan wurde nach der Maßgabe der Neuordnung ebenfalls angepasst und kann auf der Homepage der Kultusministerkonferenz abgerufen werden.  Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgt in Kürze.

Aktuell wird eine Umsetzungshilfe erarbeitet, die Sie bei der Vermittlung der neuen Ausbildungsinhalte unterstützen soll. Die Auszubildenden, die bis zum Inkrafttreten der neuen AusbO ihre Ausbildung begonnen haben, werden diese noch nach bisherigem Recht beenden. Auszubildende, die zum 01.08.2023 beginnen, werden ihre Abschlussprüfung im Jahr 2025 dann auf Grundlage der neuen Rechtsvorschriften ablegen.

Die erste Prüfung nach neuem Recht wird demnach die Zwischenprüfung im Frühjahr 2025 sein. Hatte die StBK Hessen bislang die Prüfungsaufgaben durch einen eigenen Prüfungsaufgabenausschuss erstellen lassen, wird sie sich im Zuge der Neuordnung einem bundesweiten Klausurenverbund anschließen, in dem inzwischen die meisten Steuerberaterkammern vertreten sind.