Editorial

Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,

es gibt viel zu berichten und seit Jahresanfang haben wir viel bewegt. Lassen Sie mich hier nur die wichtigsten Punkte kurz skizzieren:

Interessenvertretung
In regelmäßigen Gesprächen mit dem hessischen Finanzminister und der hessischen Finanzverwaltung tausche ich mich zu den Anliegen unseres Berufsstandes aus. Diese Gespräche sind vertrauensvoll und konstruktiv, wie ich finde. Aber auch kritische Anmerkungen müssen erlaubt sein. So bin ich nach wie vor der festen Überzeugung: Im Rahmen der Grundsteuererklärungen hätte eine Vorläufigkeit der Bescheide viel Ruhe in das Verfahren gebracht. Und zwar für alle Seiten - Mandant und Berater und eben auch für die Finanzverwaltung. Stattdessen sind nun massenhaft vorsorglich eingelegte Einsprüche abzuwickeln. Hierauf hatte ich in einem Interview in der FAZ am 21.02.2023 nochmals nachdrücklich hingewiesen und bei dieser Gelegenheit auf die enorme Belastung unseres Berufsstandes im Rahmen der Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen nochmals öffentlichkeitswirksam aufmerksam gemacht.  

Womit wir beim nächsten Thema wären: Im Zusammenhang mit den Schlussabrechnungen zu den Corona-Hilfen ergeben sich in der Praxis weiterhin viele Probleme und Fragestellungen. Dies betrifft insbesondere die Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen. Deshalb habe ich gemeinsam mit den Kollegen vom Steuerberaterverband ein Gespräch mit dem Regierungspräsidium Gießen (RP) geführt, der Bewilligungsstelle (BWS) für die Corona-Wirtschaftshilfen in Hessen. Die hierbei erzielten Ergebnisse haben wir Ihnen hier zusammengestellt. Auf unsere drängende Anregung hin hat die BWS eine neue Kontaktmöglichkeit für prüfende Dritte neben der bereits bestehenden Hotline und das Funktionspostfach geschaffen.

Die Frage, wie die zeitliche Zuordnung der Fixkosten im Rahmen der Schlussrechnung zur Ü III zu erfolgen hat, bedarf jedoch weiterhin der Klärung. Während Hessen hier wohl  ausschließlich auf den Zeitpunkt der Fälligkeit abstellen möchte, wurde uns seitens des Bundeswirtschaftsministerium signalisiert, dass auch folgendes Vorgehen möglich sei: Schlussrechnungen denen Anträge zugrunde liegen, werden auf das Rechnungsdatum abgestellt und Anträge, die nach dem Fälligkeitsdatum gestellt wurden, können in dieser Logik „schlussgerechnet“ werden. Letzteres Vorgehen ist in anderen Bundesländern üblich, z.B. bei unseren Nachbarn in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern. Dies würde uns in der Praxis auch viel unnötige Bürokratie und Mehraufwand ersparen und deshalb bleiben wir mit aller Vehemenz bei unserer Forderung, dies auch in Hessen so umzusetzen! Hierzu wurde mir seitens des Wirtschaftsministeriums kurzfristige Klärung zugesichert.

Bürokratischen Mehraufwand gegenüber Politik und Verwaltung abzuwehren, ist unser tägliches Geschäft geworden. Manchmal lässt sich leider nur das Allerschlimmste verhindern… Auch berufspolitisch müssen wir hellwach bleiben. So wird immer wieder unsere berufliche Verschwiegenheitspflicht angegriffen. Sie ist aber Kernelement unserer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten ein hohes Gut, das wir gegen alle Angriffe verteidigen. Lesen Sie hierzu den Standpunkt in dieser Ausgabe.

Fachkräftesicherung
Vor einiger Zeit hatte ich Ihnen zugesagt, dass wir die Ausbildung qualitativ „boostern“ wollen. Hier sind wir inzwischen mit großen Schritten vorangekommen. So haben wir die Lehrgangsreihe „Ausbildung der Ausbilder/innen“ gemeinsam mit der Steuerakademie erfolgreich an den Start gebracht. Der erste Lehrgang war binnen eines Tages ausgebucht! Hier haben wir ganz offensichtlich mitten ins Schwarze getroffen und den Bedarf der Praxis gut kanalisiert. Das Besondere an den Lehrgängen ist: Sie geben Ihrem Ausbildungspersonal nicht nur die richtigen Tools an die Hand, um die Ausbildung erfolgreich zu planen und zu gestalten, sondern schult ebenso die Personalauswahl und -bindung. Ganz nebenbei vermittelt Sie die Anforderungen der neuen Ausbildungsverordnung, die ab dem 01.08.2023 verbindlich ist. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat, mit dem sie als „Qualifizierte Ausbildungskanzlei“ für sich werben kann. Mehr hierzu in dieser Ausgabe.

Ein Gespräch mit der Technischen Hochschule Mittelhessen legt die Wahrscheinlichkeit nahe, dass wir demnächst nicht nur an der FUAS und an der Hochschule Fulda, sondern auch ein duales Studium in Steuerlehre mit Schwerpunkt IT in Mittelhessen als Kooperationspartnerin anbieten können. Bitte unterstützen Sie das Vorhaben und nehmen Sie an unserer aktuellen Bedarfsumfrage zu diesem Studiengang am Standort Wetzlar teil. Auch mit der Hochschule Rhein-Main sind wir aktuell im Gespräch. Denn unser Ziel ist es, hessenweit duale Studienangebote in Steuerlehre an staatlichen Hochschulen zu realisieren. Auch die Berufsschulen behalten wir im Blick und werden die Zusammenarbeit zwischen Ausbildungskanzlei und Berufsschule durch lokale Angebote, z.B. einer gemeinsamen Einführungswoche für neue Auszubildende, im Sinne einer qualifizierten Ausbildung weiter stärken. Bitte nehmen Sie die Gesprächsangebote Ihrer Berufsschule unbedingt wahr, damit Sie und Ihre Auszubildenden von den nun sukzessiv von uns ausgerollten Angeboten vor Ort profitieren können.

Kammertag und Kammerversammlung
Insgesamt sind in der StBK Hessen die Weichen auf Zukunft gestellt. So beginnt noch diesen Monat die Pilotierung unseres neuen Online-Antragsportal, mit dem Anträge an die Steuerberaterkammer digital abgewickelt werden können. Unsere weiteren Zukunftsprojekte für den Berufsstand möchte ich Ihnen gerne im Rahmen unseres diesjährigen Kammertages und anschließender Kammerversammlung am 13. Juni in Frankfurt vorstellen. Zum Kammertag 2023 erwarten wir den hessischen Finanzminister, werden in einer Podiumsdiskussion die drängendsten Fragen des Berufsstandes mit der Finanzverwaltung diskutieren und freuen uns auf einen Impulsvortrag von Reiner Holznagel, Präsident, Bund der Steuerzahler e.V. Und wir freuen uns auf Sie! Weitere Infos, auch zum Get Together für junge Steuerberater/innen, finden Sie hier!

Last but not least – es ist Wahljahr! Bitte unterstützen Sie unser Engagement für den gesamten Berufsstand und nehmen Sie Ihr aktives und/oder passives Wahlrecht im Rahmen der Kammerversammlung wahr! Mit einem starken Votum aus der Mitgliedschaft geben Sie uns den erforderlichen Rückenwind, um unsere Interessen gegenüber Politik und Verwaltung zu behaupten…es gibt noch viel zu tun!

Herzlichst,
Ihr Hartmut Ruppricht
Präsident