Editorial
Sehr geehrte Kolleginnen,
sehr geehrte Kollegen,
ein Jahr geht zu Ende, das sich sicherlich tief in unser kollektives Gedächtnis einbrennen wird. Für unseren Berufstand war es in jeder Hinsicht ein sehr herausforderndes Jahr. Ob Kurzarbeitergeld, Sofort- und Überbrückungshilfen oder die befristete Mehrwertsteuersenkung - dieses Jahr hat unserem Berufsstand neben dem üblichen Alltagsstress sowohl beruflich wie privat unbeschreiblich viel abverlangt.
Seit Beginn der Pandemie haben sich die StBK Hessen und der Steuerberaterverband Hessen für die Einordnung des steuerberatenden Berufes als „systemrelevant“ im Land Hessen eingesetzt. Seit Ende Oktober steht der steuerberatende Beruf nun endlich auf der „KRITIS-Liste“ des Landes Hessen und gilt damit nun auch in Hessen als „systemrelevant“. Diese Anerkennung ist erfreulich, reicht aber nicht.
Ein vorrangiges Thema für unseren Berufsstand war die Verlängerung von Abgabefristen. Anfang Dezember verkündete das Bundesfinanzministerium, dass für Steuerberater die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 ihrer Mandanten um einen Monat, also bis zum 31.03.2021, verlängert werden solle. Dies war "ein Schlag ins Gesicht" für den Berufsstand. Seit Monaten hatte dieser auf Bundes- und Länderebene auf den unermüdlichen Einsatz der Steuerberater bei der Unterstützung ihrer Mandanten bei der Beantragung der Corona-Hilfen hingewiesen und eine gesetzliche Regelung zur Ausweitung der Abgabefrist für die Steuererklärungen 2019 vom 28.02.2021 auf den 31.08.2021 gefordert.
Nun haben wir mit unserer sehr berechtigten Forderung offenbar endlich Gehör gefunden. Die Koalitionsfraktionen haben mit dem BMF eine Fristverlängerung bis 31. August 2021 abgestimmt. Eine gesetzliche Regelung soll zeitnah auf den Weg gebracht werden. Lesen Sie hierzu auch den Standpunkt in dieser Ausgabe. Auch bei der Offenlegung der Jahresabschlüsse hatten sich die Steuerberaterkammern für eine Verschiebung eingesetzt. Diese hatte das Bundesjustizministerium zuerst abgelehnt, nachträglich aber eine „untergesetzliche Lösung“ durch das Absehen von Zwangsmaßnahmen bis 01.03.2021 als „Entgegenkommen“ gebilligt.
Bleibt das Thema der Rechtsunsicherheit: Das Bundeswirtschaftsministerium hat seine FAQs zur Überbrückungshilfe II bereits mehrfach überarbeitet. Unter 4.16 beihilferechtliche Hinweise gab es am 4. Dezember 2020 eine Aktualisierung, die zu vielen Rückfragen unserer Mitglieder geführt hat. (Sehen Sie hierzu auch unser Titelthema mit weiteren Hinweisen). Was gestern in der Beratung noch richtig war, ist heute falsch. Ein unhaltbarer Zustand! Für unsere Mandanten ist dieses Hin- und Her kaum nachvollziehbar und kann zu einem enormen Vertrauensverlust führen. Dabei ist doch gerade Vertrauen einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren in der steuerberatenden Dienstleistung!
Bei der Zahl der neu registrierten Berufsausbildungsverhältnisse war pandemiebedingt ein Rückgang zu verzeichnen (-6 %). Dieser fiel aber wesentlich glimpflicher aus, als befürchtet und als in den anderen freien Berufen (- 9 % / Quelle BiBB). Dies zeigt deutlich, dass der Berufsstand trotz der aktuellen Herausforderungen seiner gesellschaftlichen Verantwortung nachkommt und junge Menschen ausbildet! Erfreulich ist ebenso, dass sämtliche Aus- und Fortbildungsprüfungen und die Steuerberaterprüfungen in unserem Kammerbezirk dank der großartigen Unterstützung der ehrenamtlich tätigen Akteure im vorgesehenen Zeitplan durchgeführt werden konnten. Hier gilt allen Prüferinnen und Prüfern, die sich ehrenamtlich in diesem wichtigen Aufgabenfeld engagieren, ein besonderer Dank
Auch für die StBK Hessen war in diesem Jahr also alles etwas anders als sonst. Dies wird beispielsweise dadurch deutlich, dass unsere diesjährige Kammerversammlung im schriftlichen Verfahren stattfinden musste. Die Ergebnisse der Abstimmungen und Wahl werden wir am 30. Dezember auf unserer Website veröffentlichen.
Den Preisträgern des Wettbewerbs AUSGEZEICHNETER ARBEITGEBER 2020 konnten wir ebenfalls nicht persönlich gratulieren. Beworben hatten sich 20 Kanzleien und alle hätten einen Preis verdient. Eines wurde nämlich überdeutlich: Steuerberaterkanzleien sind attraktive Arbeitgeber! Der Mensch steht bei der Arbeit in den Kanzleien im Mittelpunkt. Die Arbeitsplätze sind entwicklungsförderlich ausgestaltet. Ergonomische Arbeitsplätze, familienorientierte Arbeitszeitmodelle und die Möglichkeit, mobil zu arbeiten, sind in der steuerberatenden Branche seit langem Standard. Ausbildung von Fachkräften und damit die Übernahme von gesellschaftlicher Verantwortung gehörten für alle Bewerber ebenfalls selbstverständlich dazu. Vier Kanzleien konnten sich durchsetzen. Wer die Preisträger 2020 sind und warum sie ausgezeichnet wurden, offenbaren wir Ihnen in dieser Ausgabe des Kammerrundschreibens - Herzlichen Glückwunsch und Nachmachen unbedingt erlaubt!
Freud und Leid liegen oft nah beieinander. Für die Kammer war es andererseits ein sehr trauriges Jahr, denn wir haben den Verlust „unseres“ Präsidenten Lothar Herrmann zu beklagen - und ich persönlich einen wichtigen Wegbegleiter und Freund.
Die Wahl eines neuen Präsidenten / einer neuen Präsidentin ist für den 5. März 2021 im Rahmen einer außerordentlichen Kammerversammlung vorgesehen.
Einen Wechsel wird es 2021 auch in der Geschäftsführung der Kammer an „prominenter Stelle“ geben. RA Georg Hartmann, seit 2002 Hauptgeschäftsführer der Steuerberaterkammer Hessen, beendet 2021 seine aktive Berufslaufbahn nach insgesamt 33-jähriger erfolgreicher Tätigkeit für die Kolleginnen und Kollegen der StBK Hessen. Im Namen des gesamten Vorstands möchte ich Herrn Hartmann meinen großen Respekt für das in diesen Jahren Geleistete zollen, mich für seine Verdienste um den Berufsstand sehr herzlich bedanken und ihm alles erdenklich Gute für seine weitere Zukunft wünschen!
Zum 01.01.2021 hat der Vorstand Melanie Wicht zur neuen Hauptgeschäftsführerin berufen. Frau Wicht ist Rechtsanwältin und Arbeitspsychologin und blickt auf langjährige Führungs- und Managementerfahrung zurück. Seit 2015 verantwortet sie als Geschäftsführerin der StBK Hessen die Bereiche Bildung, Fachkräftesicherung, Öffentlichkeitsarbeit und Digitales.
In das Geschäftsführungsteam treten ebenfalls zum Jahreswechsel RA’in Patricia Brisbois und RA Ulrich Stumpf ein. Frau Brisbois ist seit 2010 für die Kammer tätig und verantwortet als Geschäftsführerin künftig die Bereiche Berufsrecht, Geldwäschegesetz und StBVV. Herr Stumpf, der seit 2005 bei der Kammer ist, wird als Geschäftsführer die Bereiche Berufsregister, Haushalt und Mitglieder-Services betreuen. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit und ich wünsche der neuen Geschäftsführung weiterhin viel Erfolg und das nötige Quäntchen Glück, das ebenfalls dazugehört.
Nun wünsche ich Ihnen - auch im Namen meiner Vorstandskollegen - zunächst ein friedliches Weihnachtsfest und für das neue Jahr Zufriedenheit, Gesundheit und Erfolg. Hoffen wir auf ein pandemiebefreites Jahr!
Mit kollegialen Grüßen
Ihr
Hartmut Ruppricht
Vizepräsident StBK Hessen