Steuerliche Forschungsförderung
Zum 1. Januar 2020 ist in Deutschland das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz) in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von Unternehmen und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Das Verfahren zur Beantragung der Forschungszulage ist zweistufig aufgebaut: Zuerst beantragen die Unternehmen bei der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragten Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine Bescheinigung, dass es sich bei dem Vorhaben um ein begünstigungsfähiges Vorhaben im Sinne des Gesetzes handelt. Seit dem 16. September 2020 können Unternehmen Anträge auf Bescheinigung für FuE-Vorhaben bei der BSFZ stellen. Mit der Bescheinigung wird beim jeweils zuständigen Finanzamt der Antrag auf Forschungszulage gestellt.
Um die Unternehmen bei der Antragstellung zu unterstützen, hat das BSFZ verschiedene Informationen auf seiner Internetseite bereitgestellt (https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/).
Außerdem vermitteln BSFZ und das Bundesministerium der Finanzen gemeinsam in mehreren kostenlosen Online-Seminaren alles Wichtige rund um die steuerliche Forschungsförderung zu den Themen:
- Einführung steuerliche Forschungsförderung und Forschungszulagengesetz: Anspruchsberechtigung, begünstigungsfähige FuE-Vorhaben und das zweistufige Antragsverfahren,
- Das Antragsverfahren bei der BSFZ: Antragsformular, Prüfkriterien und Beispiele für FuE-Tätigkeiten,
- Der Antrag auf Forschungszulage: Förderfähige Aufwendungen, Bemessungsgrundlage, Fördersatz und das Verfahren beim Finanzamt.
Am 15. April 2021 von 15:30 bis 17:00 Uhr wird eine spezielle Veranstaltung für Steuerberater angeboten, in der einige der Informationen zielgruppenspezifisch aufbereitet werden. Im Anschluss an die Veranstaltung besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Sie können sich unter https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/veranstaltungen zu dieser oder einer der anderen Veranstaltungen anmelden.