Vereinfachtes Quellensteuerverfahren

Unter der vielversprechenden Abkürzung „FASTER“ veröffentlichte die EU-Kommission den Richtlinienvorschlag für ein EU-weites Quellensteuerverfahren. So sollen schnellere und sichere Verfahren bereitgestellt werden, um Anleger/innen von überschüssiger Quellensteuer zu befreien. Das begrüßt die BStBK, da so grenzüberschreitende Investitionen gefördert und die Besteuerung vereinfacht wird. Konkret geht es bei dem Vorschlag um die Behandlung von Dividenden aus Aktien und Zinsen auf börsennotierte und -gehandelte Wertpapiere. Grundsätzlich kann die im Quellenstaat entrichtete überschüssige Steuer Anlegern/Anlegerinnen erstattet werden. Eine Erstattung zu erhalten, ist derzeit insbesondere für Kleinanleger/innen häufig zu schwierig, meist sehr zeitaufwendig und teilweise auch kostenpflichtig. Die EU-Kommission schlägt nun vor, dass die Mitgliedstaaten sich verpflichten, Rückforderungen von Quellensteuern über ein sogenanntes Schnellerstattungssystem abzuwickeln, in dem die Rückzahlung spätestens nach 50 Tagen erfolgt. Alternativ können die Mitgliedstaaten ein System der Steuererleichterung an der Quelle einführen. Möglich ist zudem, eine Kombination aus beiden Systemen zu wählen. In diesem Zusammenhang ist die Einführung einer EU-weiten digitalen Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit der Anleger/innen vorgesehen, die von den Staaten innerhalb eines Werktages nach Antragstellung ausgestellt werden soll. Die Durchführung der Rückerstattung soll über bestimmte zertifizierte Finanzintermediäre erfolgen, die in nationalen Registern zu erfassen sind und Berichtspflichten unterliegen. Eine öffentliche Konsultation zu diesem Vorschlag läuft noch bis zum 18. September 2023. Hieran beteiligt sich die BStBK.