Öffentliche Zahlungsaufforderung 2023

Die Steuerberaterkammer Hessen hat gemäß ihrer Satzung und Beitragsordnung die Öffentliche Zahlungsaufforderung zum Kammerbeitrag 2023 auf der Kammerwebseite veröffentlicht. Die Öffentliche Zahlungsaufforderung ersetzt die Versendung von Beitragsbescheiden. Nach § 79 StBerG i. V. m. § 22 der Satzung der Steuerberaterkammer Hessen ist jedes Mitglied der Steuerberaterkammer Hessen verpflichtet, nach Maßgabe der Beitragsordnung der StBK Hessen Beiträge zu leisten.

Die Mitgliederversammlung der StBK Hessen hat im Rahmen ihrer Ordentlichen Kammerversammlung am 28.06.2022 den Kammerbeitrag 2023 beschlossen und den Regelbeitrag auf 420,- EUR festgesetzt. Für den jährlichen Kammerbeitrag werden keine individuellen Beitragsbescheide erstellt. Die StBK Hessen erlässt vielmehr eine Allgemeinverfügung in Form einer öffentlichen Zahlungsaufforderung. Die Öffentliche Zahlungsaufforderung für das Beitragsjahr 2023 finden Sie hier.

Bitte zahlen Sie Ihren Kammerbeitrag bis zum 31.01.2023 auf das in der Öffentlichen Zahlungsaufforderung genannte Konto. Wenn Sie uns ein Lastschriftmandat erteilt haben, brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen. Der Beitrag wird dann am 10.02.2023 von Ihrem Konto abgebucht.

Sie haben uns noch keine Einzugsermächtigung erteilt, möchten dies aber gerne für die Zukunft tun? Unser Formular zur Erteilung des Lastschriftmandats finden Sie hier. Gemäß § 4 Abs. 4 BO erhalten Mitglieder, die ein Lastschriftmandat fristgerecht erteilt haben, eine Ermäßigung des Kammerbeitrages von 12,– € für jedes volle Beitragsjahr.

Sie möchten die Ermäßigung Ihres Beitrags beantragen? Bitte denken Sie unbedingt an die Antragsfrist (31.01.2023 - Ausschlussfrist). Ein Ermäßigungsantrag ist jährlich neu zu stellen. Alle Infos und Antragsformulare rund um die Beitragsermäßigung finden Sie auf unserer Website.