Grundsätzlich Ausbildung in Präsenz

Kernstück der beruflichen Ausbildung ist es, den Auszubildenden die für das Ausbildungsziel erforderliche berufliche Handlungsfähigkeit zu vermitteln. Aus dem Grundsatz der Unmittelbarkeit der Vermittlung folgt, dass die Ausbildung grundsätzlich in der Ausbildungsstätte bei Anwesenheit von Auszubildenden und Ausbilder/-innen zu gewährleisten ist. 

Die Pandemie-Situation hat dazu geführt, dass verstärkt Arbeit von Zuhause erledigt wird. Grundsätzlich sollten allerdings Auszubildende nicht im Homeoffice arbeiten. Vielmehr wird es nur in Präsenz und im unmittelbaren Austausch gelingen, einen Auszubildenden ordnungsgemäß anzuleiten, seine Arbeitsergebnisse zu kontrollieren und ihm das erforderliche Feedback über seinen Leistungsstand zu geben. Nur ausnahmsweise und temporär sollte daher Homeoffice auch für Auszubildende zugelassen werden.Tipps für das Homeoffice finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Soziale Sicherung.