Bürokratieabbau dringend jetzt angehen!

Der Anfang des Jahres vorgelegte Referentenentwurf zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz ist das Ergebnis einer umfassenden Verbändeabfrage, bei der insgesamt 442 Entlastungsvorschläge eingebracht wurden. Auch die Steuerberaterkammern legten umfassende Maßnahmen vor, mit der im Steuerrecht Vereinfachungen vorgenommen und damit Bürokratie wirksam abgebaut werden kann. Das Ergebnis hingegen ist ernüchternd. So sucht man eine Novellierung des Außensteuergesetzes, die Systematisierung von Missbrauchsvermeidungsnormen, Maßnahmen für eine zeitnahe Betriebsprüfung und Anpassungen im Kurzarbeitergeld-Prozess vergeblich. In steuerrechtlicher Hinsicht enttäuscht der Referentenentwurf, da lediglich die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht einheitlich von zehn auf acht Jahre verkürzt wird. Das entspricht zwar einer unserer vielen Forderungen, das Steuerrecht hat aber noch deutlich mehr Vereinfachungspotential. Schon mit Blick auf steigende Bürokratielasten durch die globale Mindestbesteuerung, die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die geplanten nationalen Meldepflichten bedarf es einer wesentlich umfangreicheren Steuervereinfachung. Hier muss dringend nachgelegt werden!

Ein Standpunkt von Manfred Schwebel, Vorstandsmitglied der StBK Hessen