Fachkräftesicherung durch Ausbildung!

Die Zeiten, in denen Schulabgänger verzweifelt einen Ausbildungsplatz suchten, sind lange vorbei. Azubis wählen heute die Ausbildungskanzlei aus, nicht umgekehrt. Für den Berufsstand bedeutet das: Wer im Wettstreit um Nachwuchskräfte punkten will, muss mehr bieten als einen sicheren Job. 

Kanzleien sollten daher in ihren Stellenanzeigen und im persönlichen Gespräch positive Aspekte, wie Karrieremöglichkeiten, ein familiäres Betriebsklima und spannende Tätigkeiten, herausstellen – und Praktikanten wie Azubis dann auch entsprechend einsetzen. Wer nur ausbildet, um preiswerte Arbeitskräfte zu haben, ist nicht zukunftsfähig aufgestellt. Auch eine attraktive Ausbildungsvergütung ist deshalb von entscheidender Bedeutung. Dass der Vorstand der StBK Hessen die Ausbildungsvergütung ab August 2022 angehoben hat, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Denn Hessen lag zuletzt im bundesweiten Vergleich nur noch im Mittelfeld. Wünschenswert wäre jedoch eine bundesweit einheitliche Vergütungsempfehlung, um den Wiedererkennungseffekt im bundeseinheitlichen Ausbildungsmarketing zu steigern! 

Auch die Qualität muss stimmen. Die Ausbildung muss bedarfsgerecht sein. Die Neuordnung des Ausbildungsberufes, die ab August 2023 in Kraft tritt, bietet hierbei viele Chancen. Die StBK Hessen setzt sich aktuell gemeinsam mit dem Hessischen Kultusministerium für eine noch engere Verzahnung der Lernorte Berufsschule und Ausbildungskanzlei ein. Es ist im Interesse einer qualifizierten Ausbildung und der jungen Menschen, dass bei der Ausbildung alle an einem Strang ziehen!

Ein Standpunkt von Helga Kircher
Vizepräsidentin