Neuordnung der Berufsausbildung zum/zur Steuerfachangestellten
Mehr Praxisbezug und Verzicht auf Multiple-Choice-Fragen bei den Prüfungen, Fokus auf neue, elektronische Geschäftsabläufe, Beibehaltung der Berufsbezeichnung und der Ausbildungsdauer – die Steuerberaterkammern planen u.a. die IT-Kompetenzen im Zeitalter der Digitalisierung stärker in die Ausbildung zu integrieren und die Auszubildenden mit neuen Kommunikationsstrategien besser auf den Kanzleialltag vorzubereiten.
Zudem ist geplant, neue Geschäftsfelder wie BWL in die Ausbildung aufzunehmen. Zugleich gilt es, bei Jugendlichen und künftigen Generationen weiterhin das Interesse für den Ausbildungsberuf zu wecken und die derzeit gültigen, qualitativ hochwertigen Ausbildungsinhalte beizubehalten. Der vom Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BIBB) aktuell vorgelegte Abschlussbericht zum Ausbildungsberuf zeigt aber auch, dass sich die inhaltliche Ausgestaltung der Praxistätigkeit bewährt hat und nur die formellen Aspekte der beruflichen Ausbildung zu erneuern sind, indem beispielsweise Prüfungsmodalitäten mit mehr Praxisbezug eingeführt werden.
Die Steuerberaterkammern, koordiniert durch die Bundessteuerberaterkammer, planen, die Berufsausbildung zum/zur Steuerfachangestellten unter Einbeziehung des Deutschen Steuerberaterverbandes, der Gewerkschaften, des BIBB und der fachlich zuständigen Bundesministerien bis Ende 2020 zu überarbeiten und zu aktualisieren, um sie an zukünftige Herausforderungen anzupassen. Parallel dazu entwickeln Vertreter der zuständigen Bildungsministerien der Bundesländer einen neuen Rahmenlehrplan unter Federführung der Kultusministerkonferenz (KMK) für den Berufsschulunterricht.
Der Steuerberaterkammer Hessen kommt als Projektpartnerin im Projekt DIGITALazubi Hessen hierbei eine besondere Rolle zu. Die im Rahmen dieses Projektes erarbeiteten Anforderungen an grundlegende digitale und überfachliche Kompetenzen wie Kommunikations- und Problemlösefähigkeit, Umgang mit Daten und IT-Kompetenzen fließen in die Ausgestaltung der Ausbildungsverordnung ein.