Geldwäscheprävention: Registrierungspflicht bei goAML ab 1. Januar 2024 – Gesetzgeber plant Bußgeldbewehrung
Steuerberater sind Verpflichtete im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 12 Geldwäschegesetz (GwG) und als solche gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 GwG ab 1. Januar 2024 verpflichtet, sich beim von der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) betriebenen elektronischen Meldeportal goAML zu registrieren. Geldwäscherechtlich relevante Verdachtsfälle sind der FIU ausschließlich über dieses Portal zu melden. Die Registrierungspflicht gilt dabei unabhängig von der Abgabe einer solchen Verdachtsmeldung. Die Pflicht gilt zudem für jeden Steuerberater unabhängig von der Art seiner Berufsausübung, also auch für angestellte Steuerberater und Syndikussteuerberater.
Unter anderem aus dem Grund, dass die Zahl der Registrierungen im sog. Nichtfinanzsektor noch sehr gering ist – so sind aktuell noch nicht einmal 10 % der bestellten Steuerberater bei goAML registriert –, sieht das BMF in seinem aktuellen Referentenentwurf eines Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes vor, Verstöße gegen die Registrierungspflicht mit einem Bußgeld zu bewehren. Das Bußgeld kann dabei bei vorsätzlicher Begehung bis zu 150.000,00 € und in sonstigen Fällen bis 100.000,00 € betragen.
Nach der Registrierung stehen den Verpflichteten umfangreiche fachliche Informationen zu Typologien und Methoden der Geldwäsche zur Verfügung, die nicht nur beim Erkennen melderelevanter Sachverhalte unterstützen, sondern z.B. auch Anhaltspunkte für die Einordnung von Risiken i.R.d. kanzleiinternen Risikoanalyse bieten.
Ein praktischer Hinweis: Über diesen Link und die entsprechende Anmeldung ist der interne Bereich für Verpflichtete auf der Internetseite der FIU erreichbar. Dort findet sich unter der Rubrik „Fachliche Informationen“ die Unterrubrik „Typologien (allgemein)“. Nach deren Auswahl werden sämtliche vorhandenen Typologiepapiere angezeigt.
Eine hohe Registrierungsquote bei Steuerberatern ist – neben den persönlichen Vorteilen der registrierten Verpflichteten – zudem ein wichtiges Signal nach außen, dass sich der Berufsstand seiner Verantwortung im Bereich der Geldwäschebekämpfung bewusst ist und diese Rolle proaktiv annimmt.
Helfen Sie daher durch Ihre zeitnahe Registrierung mit, dass hier kein falsches Bild entsteht, denn die Registrierungsquoten werden bereits jetzt von der FIU statistisch erfasst und ausgewertet.