Der digitale Ausbildungsnachweis ist da!

Schon seit 2017 kann das Berichtsheft  am PC geführt und anschließend gedruckt und unterschrieben dem Prüfungsausschuss vorgelegt werden. Neu ist, dass dies nun auch vollständig digital möglich ist. Vorausgesetzt, Sie haben mit Ihren Auszubildenden im Ausbildungsvertrag vereinbart, das Berichtsheft elektronisch zu führen. Ein digitales Berichtsheft bringt einige Vorteile - sowohl für die Kanzlei als auch für den Auszubildenden. Zum einen ist das ja so eine Sache mit den Papierheften....nicht selten gehen sie verloren. Das kann mit der digitalen Version nicht passieren. Tatsächlichen Mehrwert bringt die digitale Version aber vor allem durch unterstützende Tools. So gibt es Erinnerungsfunktionen und der jeweilige Ausbildungsstand kann mit einer Grafik verdeutlicht werden. Auch die Interaktion zwischen Auszubildenden und Ausbildenden wird unterstützt und die fortlaufende Lernzielkontrolle erleichtert. Die Reflexion über die Inhalte und den Verlauf der Ausbildung wird somit angeregt. Einzelheiten zur Führung des Nachweises im Portal finden Sie im Nutzerhandbuch.

Die Pflicht des Auszubildenden zur Führung eines Ausbildungsnachweises und die Kontrollpflicht durch den Ausbildenden werden in §§ 13 und 14 BBiG geregelt. Dieses ist auch für die Zulassung zur Abschlussprüfung erforderlich. Am Ende der Ausbildung kann der Ausbilder den digitalen Tätigkeitsnachweis zur Prüfung durch die Kammer einreichen. Dazu reicht ein Klick. Wird der Tätigkeitsnachweis durch die Kammer freigegeben, kann dieser auch durch die Prüfungsausschussmitglieder eingesehen werden. Eine Vorlage in Papierform ist dann nicht mehr nötig.

Der schriftliche Ausbildungsnachweis steht parallel weiterhin zur Verfügung und wird mit den registrierten Vertragsunterlagen an die Ausbildungskanzleien zugesandt, sofern auf dem Berufsausbildungsvertrag vermerkt ist, dass der Ausbildungsnachweis schriftlich geführt wird. Dieser ist dann bei Anmeldung zur Prüfung auch in Papierform vorzulegen. Das gleiche gilt für ein als pdf geführtes Berichtsheft.

Der digitale Ausbildungsnachweis eignet sich für Auszubildende, die aktuell oder künftig mit ihrer Ausbildung beginnen.