Nein zur zusätzlichen Regulierung!
Die Europäische Kommission hat eine Konsultation zur Vorbereitung eines für 2023 geplanten Richtlinienvorschlags „zur Bekämpfung der Rolle von Vermittlern, die Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung in der Europäischen Union erleichtern“ veröffentlicht. Politisch stützt sich die Kommission auf die Enthüllungen des Internationalen Konsortiums investigativer Journalisten (ICIJ), insbesondere die Panama- und die Pandora-Papers. Diese Enthüllungen, so die Kommission, hätten gezeigt, dass Vermittler („Enabler“) „komplexe Steuerstrukturen“ ausarbeiteten, die zu Steuerhinterziehung und „aggressiver Steuerplanung“ führten. Deswegen sehe sie Bedarf für eine weitere Richtlinie.
Die Bundessteuerberaterkammer hält den von der Kommission gewählten Ansatz für problematisch und spricht sich aus den folgenden Gründen gegen die Initiative aus.
- Der Begriff „Enabler“ bzw. „Vermittler“ ist negativ konnotiert. Steuerberater als Organe der Steuerrechtspflege als Vermittler aggressiver Steuerplanung zu bezeichnen, ist rufschädigend.
- Die Grenze zwischen legaler und illegaler Handlung wird verwischt, indem die Begriffe „Steuerhinterziehung“ und „aggressive Steuerplanung“ in einem Atemzug genannt werden. Eine Grauzone legaler, aber unerwünschter Steuergestaltung zu schaffen, lässt das Steuerrecht auf moralische Wertungen zurückgreifen und ist rechtsstaatlich nicht haltbar.
- Die aktuelle Initiative steht im Kontext der bisherigen Maßnahmen auf Unionsebene, mit denen unerwünschte Steuergestaltungen ausgeschlossen werden sollten. Bevor eine weitere Richtlinie geschaffen wird, müssen die bestehenden Maßnahmen – an erster Stelle ist DAC6 zu nennen – evaluiert und zielgerecht ausgestaltet werden.
Im deutschen Recht ist ein strenges und durchsetzbares Berufsrecht verankert, das eine essenzielle Rolle für die Einhaltung von Tax Compliance spielt. In diesem ist u. a. die Pflichtmitgliedschaft in einer Berufsorganisation mit Sanktionsbefugnissen enthalten. Die Bundessteuerberaterkammer sieht keinen Regelungsbedarf für das vorliegende Kommissionsvorhaben und rät der Kommission und den Mitgliedstaaten dringend dazu, reglementierte Steuerberufe vom Geltungsbereich der Richtlinie auszunehmen.
Wenn der Graubereich unerwünschter Steuergestaltung geschlossen werden soll, kann dies nicht geschehen, indem eine weitere Grauzone legaler, aber illegitimer Steuergestaltung geschaffen wird, sondern ausschließlich durch die Änderung des Steuerrechts und, soweit in anderen Staaten nicht vorhanden, ggf. die Einführung eines Berufsrechts für Steuerberater! Die Stellungnahme der BStBK können Sie hier abrufen.