Unnötige Bürokratie unbedingt vermeiden!

Der Bundesrechnungshof hat das Bundeswirtschaftsministerium aufgefordert, alle Corona-Hilfen lückenlos zu prüfen. Dies ist für die Verwaltung schon aus reinen Kapazitätsgründen schlichtweg nicht leistbar. Es ist darüber hinaus zu befürchten, dass die hierzu notwendigen Rückfragen und Auskünfte auch deshalb an die „Prüfenden Dritten“, also an unseren Berufsstand, weitergereicht werden.

Aber auch die Kapazitäten von uns Steuerberatern und Steuerberaterinnen sind bereits seit langer Zeit restlos erschöpft....Diese Forderung konterkariert darüber hinaus unsere Tätigkeit bei der Abwicklung der Schlussrechnungen.

Viel schwerer wiegt hier aber das mit dieser Forderung des Bundesrechnungshofes offenbarte Misstrauen an das rechtmäßige Handeln unseres Berufsstandes. War es nicht die vom Staat an uns ausdrücklich übertragene Verantwortung und Aufgabe als „Organ der Steuerrechtspflege“ bei der Auszahlung der Hilfen zu unterstützen und die Berechtigung vorab in dessen Auftrag als sein verlängerter Arm zu prüfen? Eine unnötige Doppelprüfung gilt es deshalb im Sinne aller Beteiligten zu vermeiden! Wir brauchen unsere gebündelten Kräfte vielmehr für die Bewältigung unserer eigentlichen Aufgaben und wichtiger Zukunftsfragen!

Ein Standpunkt von Hartmut Ruppricht, Präsident der StBK Hessen