Editorial
Sehr geehrte Kolleginnen,
sehr geehrte Kollegen,
mit dieser Sonderausgabe unseres Kammerrundschreibens informieren wir Sie über das Abstimmungsergebnis der im schriftlichen Verfahren durchgeführten Kammerversammlung 2020 und über die Veröffentlichung der öffentlichen Zahlungsaufforderung zum Kammerbeitrag 2021.
Auf der Agenda stand unter anderem die Wahl eines Vorstandsmitglieds aus dem Bezirk Hessen Mitte. Sie haben Ihr Vertrauen Frau StB’in Simone Malke aus Pohlheim geschenkt. Im Namen des gesamten Vorstands herzlichen Glückwunsch und wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
Ansonsten kämpfen wir im Berufstand aktuell wohl alle um die zügige Beantragung und Auszahlung der Corona-Hilfen an unsere krisengebeutelten Mandanten. In zahlreichen Branchen geht es um die schiere Existenz. Die mit dem Hilfsprogrammen einhergehende Rechtsunsicherheit, z.B. durch unklare Formulierungen oder durch Regelungen, die zuvor offensichtlich nicht mit anderen geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen abgeglichen wurden, machen die Antragsstellung durch den Berufsstand derzeit zu einer kaum zu ertragenden täglichen Belastungsprobe. Die Gelder werden zudem an die Mandanten oft viel zu spät ausgezahlt. Auch dieser Druck schlägt natürlich auf uns Berater durch. In den letzten Wochen habe ich deshalb in vielen Gesprächen mit politischen Vertretern und in einigen Interviews mit der Presse immer wieder den Finger in die Wunde gelegt und auf die Problematik für uns Steuerberater hingewiesen. Für die erforderlichen Nachbesserungen werden wir als Steuerberaterkammer Hessen selbstverständlich weiterhin leidenschaftlich streiten!
Nachdem die Abgabefristen für Steuererklärungen erfreulicherweise um ein halbes Jahr verlängert wurde und auch die Nachzahlungszinsen verschoben werden sollen, ist ein wichtiger Etappensieg erreicht. Einige wichtige Forderungen sind jedoch noch nicht erfüllt. So setzen wir uns aktuell dafür ein, dass zur Stärkung der Liquidität auf Antrag die Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung in der Umsatzsteuer auch in 2021 bei krisenbetroffenen Unternehmen herabgesetzt/erstattet werden kann.
Mit kollegialen Grüßen
Ihr
Hartmut Ruppricht
Vizepräsident StBK Hessen