Update zur Steuerberaterplattform

Der Berufsstand ist ab dem 1. Januar 2023 gesetzlich verpflichtet, das besondere elektronische Steuerberaterpostfach, kurz beSt, für die digitale Kommunikation zu nutzen. Dies ist der erste Anwendungsfall des zentralen BStBK-Zukunftsprojekts: der Steuerberaterplattform.

Auf Basis dieser gesetzlichen Grundlage erteilte die BStBK Mitte des Jahres den Zuschlag im Vergabeverfahren an die DATEV eG. Das heißt: Der Rahmen ist gesteckt, jetzt wird es konkret. Um dem Berufsstand den Einstieg in die Nutzung zu erleichtern, soll der Zugriff auf die Steuerberaterplattform und das beSt hauptsächlich über die in der Steuerberaterkanzlei eingesetzte Fachsoftware erfolgen. Dies ermöglicht es Steuerberater und Steueberaterinnen, weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung zu arbeiten. Hierzu ist aber die Einbindung einer entsprechenden Schnittstelle zwischen der jeweiligen Fachsoftware und der Steuerberaterplattform erforderlich.

Ende Oktober lud die BStBK daher die Fachsoftwarehersteller zu einem virtuellen Treffen ein, um den mit der Schnittstellenentwicklung verbundenen Arbeitsaufwand frühzeitig zu erkennen und die Umsetzung voranzutreiben. Bei dem Austausch stellte die BStBK die Steuerberaterplattform vor und die DATEV eG informierte über die Schnittstelleneinbindung. Als nächsten Schritt organisierte die DATEV eG Ende November einen entsprechenden ersten Workshop für die Fachsoftwarehersteller zur Integration in die Fachsoftware. Für den Fall, dass Steuerberater keine integrierte Fachsoftware nutzen, wird es zusätzlich einen Basis-Client geben, der softwareunabhängig als Nachrichten-Client dient.