Editorial

Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,

der diesjährige Kammertag hat viele wichtige Themen aufgegriffen, die unseren Berufsstand aktuell umtreiben. Danke, dass Sie so zahlreich erschienen sind. Dies gibt uns den erforderlichen Rückhalt im Rahmen unserer Interessenvertretung gegenüber dem Hessischen Finanzministerium und der Finanzverwaltung. Eine Zusammenfassung der besprochenen Themen finden Sie dieses Mal in Form eines gefilmten Interviews auf unserer Startseite. Der Unternehmer-Coach Thomas Pütter gab Impulse zur Arbeitgeberattraktivität. Hier finden Sie seine Präsentation „Attraktivität als Arbeitgeber steigern“.

Insgesamt können wir auf tatkräftige Monate zurückblicken. Zur Grundsteuerreform haben wir Ihre Fragen in einer Online-Fragestunde mit der OFD geklärt. Dass wir hiermit einen wichtigen Nerv getroffen haben, hat uns die starke Teilnahme gezeigt. Rund 500 Kolleginnen und Kollegen hatten sich dazugeschaltet. Die Aufzeichnung der Veranstaltung und die zwischenzeitlich von der OFD erstellten FAQs finden Sie auf unserer Website. Auch der angekündigte Anwendungserlass des Hessischen Finanzministeriums zum Hessischen Grundsteuergesetz ist zwischenzeitlich veröffentlich worden. Diesen haben Sie durch Ihre zahlreichen Eingaben im Rahmen unserer Online-Umfrage mitgestaltet. Ganz aktuell wurden uns auch die neuen Telefonverzeichnisse der hessischen Finanzämter übermittelt. Diese finden sie wie gewohnt auf unserer Website.

Zur Reform der Berufsausübungsgesellschaften, die ab dem 01.08.2022 in Kraft tritt,  haben wir Ihnen eine Online-Veranstaltung angeboten und die Aufzeichnung und weitere Infos zu dem Thema online gestellt. Ebenfalls auf der Habenseite haben wir die neue Ausbildungsverordnung „Steuerfachangestellte“, die ab August 2023 gilt und ein Duales Studium an der Hochschule Fulda in Steuerlehre in Kooperation mit der StBK Hessen und der Finanzverwaltung ab dem Wintersemester 2023/2024. Zuversichtlich sind wir auch, dass die Steuerberaterplattform und deren erster Anwendungsfall - ein besonderes elektronisches Steuer­berater­postfach (beSt) - pünktlich zum 1.1.2023 umgesetzt wird.

Der Volksmund sagt: „Wer rastet, der rostet“ und deshalb haben wir uns weiterhin viel vorgenommen: Zu einer Modernisierung der Betriebsprüfung leisten wir durch unsere Eingaben einen wesentlichen Anteil. Wir fordern darüber hinaus die Vertretungsbefugnis des Berufsstandes vor den Sozialgerichten (Statusfeststellung) und im Rahmen des Kurzarbeitergeldes. Denn wir Steuerberater sind die Fachleute für diese Themen und haben alle vorbereitenden Arbeiten erledigt und kennen die Details! Wir wollen die Ausbildungsqualität und die Zusammenarbeit zwischen Berufsschulen und Ausbildungskanzleien verbessern und plädieren zur Steigerung der Bekanntheit und der Attraktivität des Berufsbildes Steuerfachangestellte für eine bundeseinheitliche Empfehlung der Ausbildungsvergütung. Und zu guter Letzt wollen wir Entbürokratisierung und Prozessoptimierung bei der Verwaltung einfordern und haben im Rahmen des Kammertages den Grundstein für regelmäßige Fachgespräche mit den Finanzämtern und ein begleitendes Monitoring auf den Weg gebracht.

Nun wünsche ich Ihnen einen schönen Sommer und hoffentlich auch einige erholsame Tage.

Herzlichst,
Ihr Hartmut Ruppricht
Präsident