Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe

Durch das am 07.07.2021 verkündete (BGBl. I 2021, 2363) und in seinen wesentlichen Teilen zum 01.08.2022 wirksam werdende Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe ist das Steuerberatungsgesetz tiefgreifend novelliert worden, und zwar keineswegs nur bezogen auf die Neuordnung des Rechts von Steuerberatungsgesellschaften und Berufsausübungsgesellschaften. Mit dem Gesetz wurden einheitliche und rechtsformneutrale Regelungen für alle anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften geschaffen. Damit soll den europa- und verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprochen und insbesondere auch auf den Beschluss des BVerfG vom 14.01.2014 (1 BvR 2998/11, 1 BvR 236/12) reagiert werden.

Das Gesetz wird weitreichende Folgen für die berufstägliche Praxis der Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Steuerberatungsgesellschaften und Berufsausübungsgesellschaften (Steuerberatungsgesellschaften sind künftig nur eine Variante einer Berufsausübungsgesellschaft) sowie im Übrigen auch für die Steuerberaterkammern haben, zumal mit ihm auch Regelungen zum partiellen Berufszugang, zur Bürogemeinschaft, zum Berufsregister und zur Einrichtung der Steuerberaterplattform und des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (letztere mit Wirkung zum 01.01.2023) aufgenommen wurden. Auch wurde das Kooperationsverbot mit Gewerbetreibenden aufgegeben.

Bei den Berufsausübungsgesellschaften wurde verglichen mit den derzeitigen Regelungen zu den Steuerberatungsgesellschaften der Kreis der zulässigen Rechtsformen, der Gesellschafter sowie der Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane erheblich erweitert. Wegen der Komplexität der Regelungen wird an dieser Stelle bewusst von einer ausführlichen Darstellung abgesehen und stattdessen auf den Aufsatz von Ruppert, Neuordnung des Berufsrechts der Berufsausübungsgesellschaften – Änderungen bei Steuerberatungsgesellschaften, Sozietäten, Bürogemeinschaften und Kooperationen von Steuerberatern, DStR 2021, 2090ff. (Heft Nr. 35/2021 v. 04.09.2021) verwiesen. In der DStR wird die Aufsatzreihe zu dem neuen Gesetz demnächst fortgesetzt werden, und zwar zu weiteren wichtigen Änderungen des Steuerberatungsgesetzes durch die Novelle sowie zu den Themen Berufsaufsicht/Berufsgerichtsbarkeit und schließlich zur Steuerberaterplattform und dem besonderen Steuerberaterpostfach. Allen Mitgliedern ist die Lektüre dieser und weiterer Fachaufsätze zu der Novelle dringend zu empfehlen, damit rechtzeitig gegebenenfalls notwendige Weichenstellungen geplant und umgesetzt werden können.

Hinsichtlich der Neuordnung des Berufsrechts der Berufsausübungsgesellschaften werden durch das Gesetz zahlreiche Auslegungsfragen im Rahmen der Umsetzung aufgeworfen. Daher hat es sich ein bei der Bundessteuerberaterkammer angesiedelter Arbeitskreis zur Aufgabe gesetzt, einen FAQ-Katalog zu erstellen und gegebenenfalls weitere Handreichungen für die Kammermitglieder zu erarbeiten, insbesondere Musterverträge, Musterformulare etc.  Hierüber werden wir Sie zu gegebener Zeit selbstverständlich umgehend informieren.

Ein Beitrag von Ulrich Stumpf