Zulassung zur Steuerberaterprüfung – Verkürzung der praktischen Tätigkeitszeit
Vom 6.-8. Oktober ist es wieder soweit. Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung findet statt. Dieses Jahr aufgrund der Covid-19-Pandemie unter besonderen Bedingungen und Schutzvorkehrungen. Die Nachfrage ist dennoch ungebrochen. Insgesamt 459 Teilnehmer sind zur Prüfung zugelassen. Die StBK Hessen wünscht allen Prüfungsteilnehmern viel Erfolg!
Zwei Wege führen normalerweise zum Steuerberater: Ein Hochschulstudium oder eine Berufsausbildung. Neben der einheitlichen Prüfung haben beide Wege gemeinsam, dass sie eine mehrjährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern voraussetzen. Je nach Art der Vorbildung ist die praktische Tätigkeitszeit unterschiedlich lang (2, 3, 4, 7 oder 10 Jahre).
Ab dem 1. Januar 2021 verkürzt sich aufgrund einer gesetzlichen Änderung von § 36 Abs. 2 StBerG die Dauer der praktischen Tätigkeitszeit für Kandidaten mit erfolgreichem Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung oder einer vergleichbaren Vorbildung von 10 auf 8 Jahre. Die erforderliche praktische Tätigkeitszeit für Steuerfachwirte, geprüfte Bilanzbuchhalter und Finanzbeamte des gehobenen Dienstes bzw. vergleichbare Angestellte verkürzt sich von 7 auf 6 Jahre. (Neuregelung ab dem 1.1.2021)
Ein Schaubild zu den Zulassungswegen finden Sie hier.