Digitales Antragsportal der StBK Hessen
Die StBK Hessen ist Teil eines bundesweiten Novums: 20 Steuerberaterkammern aus allen Bundesländern haben erstmals ihre Verwaltungsdienstleistungen in einem einheitlichen Antragsportal gebündelt und damit einen zentralen Einstiegspunkt für die Kommunikation mit den Kammern geschaffen. Das gemeinsame Internetangebot startet gleichzeitig in allen 16 Ländern und steht damit den rund 9.000 Steuerberatern in Hessen ebenso zur Verfügung wie deren Beschäftigten. Mit dem Portal setzen die StBKs den Leistungskatalog nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) vollständig um.
Mit diesem Portal und dem Einstieg in digitale Cloud-Lösungen ist der StBK Hessen ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung gelungen. Bemerkenswert an diesem Projekt ist, dass wir es gemeinsam mit allen 16 Bundesländern realisiert haben und damit die Ländergrenzen hinter uns lassen. Notwendige Anträge werden durch das Portal für Nutzerinnen und Nutzer einfacher. In Deutschland ist das Portal ein nachahmenswertes Beispiel. Die StBK Hessen ist als eine von sechs Kammern aktiv an der Entwicklung des Projekts unter der Federführung der bayerischen Steuerberaterkammern beteiligt.
Das Antragsportal, das kammer- und länderübergreifend in den vergangenen Monaten geplant und umgesetzt wurde, bietet fortan zahlreiche Verwaltungsdienstleistungen auf digitaler Ebene für die mehr als 100.000 Steuerberater in Deutschland sowie für angehende Steuerberater und sonstige Beschäftigte der Branche. Unseren Mitgliedern und deren Mitarbeitern erleichtern wir damit in erster Linie die Kommunikation und den Zugang zu unserem Berufsstand und machen notwendige Anträge für alle Beteiligten einfacher. Diverse Anträge, Befugnisse und Zulassungen können künftig direkt über das Portal abgewickelt werden, was zu signifikanten Effizienzgewinnen führt. Der Zugang erfolgt dabei entweder über die Steuerberaterplattform oder über eine persönliche ID, die bei der Registrierung vergeben wird. Das Antragsportal wird darüber hinaus über die Serviceportale der einzelnen Bundesländer erreichbar sein. Die Umsetzung weiterer automatisierter Verwaltungsverfahren ist bereits in Arbeit.