Betriebsausgabenabzugsverbot bei Besteuerungsinkongruenzen

Die BStBK nahm am 10. August 2023 zum Entwurf eines BMF-Schreibens zum Betriebsausgabenabzugsverbot bei Besteuerungsinkongruenzen Stellung. Ziel des Schreibens ist es, offene Fragen bei der Umsetzung der bislang sehr komplexen Norm im Einkommensteuergesetz zu klären. Das Betriebsausgabenabzugsverbot sieht vor, dass Aufwendungen in Deutschland nicht zum Abzug von der steuerlichen Bemessungsgrundlage zugelassen werden, entweder wenn die Erträge im Ausland nicht besteuert werden oder wenn die Aufwendungen auch in einem anderen Staat zum Abzug zugelassen sind. Darüber hinaus sind die Aufwendungen nicht zum Abzug in Deutschland zugelassen, wenn im Ausland einer der vorgenannten Effekte entsteht und dieser über eine Zahlung nach Deutschland verlagert wird. Die BStBK begrüßt den Entwurf, da dieser wichtige Ausführungen und Anwendungsbeispiele enthält. Dennoch bleiben nach Auffassung der BStBK zentrale Fragen unbeantwortet und viele Begriffe undefiniert. Zudem werfe das Schreiben neue Fragen auf und stehe teilweise nicht im Einklang mit der Gesetzesbegründung. Hervorzuheben sei dabei insbesondere, dass nach dem Entwurfsschreiben die Anwendung eines ausländischen Missbrauchsabwehrsystems als zusätzlicher Abzug von Aufwendungen im Ausland angesehen wird und damit der Betriebsausgabenabzug in Deutschland versagt wird. Das kritisiert die BStBK und fordert weitere Klarstellung. Letztlich lassen sich die größten Unklarheiten, die das Betriebsausgabenabzugsverbot aufweist, jedoch nur durch eine umfassende Gesetzesänderung beheben. Die Stellungnahme der BStBK finden Sie hier.