Verlängerung der Corona-Hilfen

Die Bundesregierung verlängert nach Mitteilung der Bundessteuerberaterkammer die Überbrückungshilfe III Plus über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021. Die Details für die Verlängerung bis Jahresende sind inzwischen geeint und finalisiert. Dabei werden die Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus weitgehend beibehalten. Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August und September 2021.

Die sog. Restart-Prämie, die innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August und September 2021 gilt und mit der gezielt der Übergang vom Lockdown hin zur Wiederöffnung erleichtert werden sollte, läuft plangemäß im September 2021 aus. Der Eigenkapitalzuschuss, zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen, wird auch über den September hinaus bis Dezember 2021 zur Verfügung stehen.

Ebenfalls verlängert wird die Neustarthilfe Plus, mit der von Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen betroffene Soloselbstständige unterstützt werden. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, demnach zusätzlich bis zu 4.500,00 € Unterstützung erhalten.

Die FAQs zur Überbrückungshilfe III Plus und zur Neustarthilfe Plus werden überarbeitet und sollen zeitnah vom BMWi veröffentlicht werden. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder.