BSTBK fordert die Gleichsetzung des Besonderen Elektronischen Steuerberaterpostfachs mit vergleichbaren Berufsträger-Postfächern
Die Bundessteuerberaterkammer hat in einer aktuellen Stellungnahme zum "Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften" die Gleichsetzung des Besonderen Elektronischen Steuerberaterpostfachs mit vergleichbaren Berufsträger-Postfächern dringend eingefordert. Damit soll den aktuellen Entwicklungen zur Schaffung eines besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs für Steuerberater, Berufsausübungsgesellschaften und Steuerberaterkammern ("Steuerberaterplattform") Rechnung getragen werden. Darüber hinaus werden einheitliche Kommunikations- und Übermittlungswege angemahnt, die gleichzeitig die Voraussetzungen für mit dem Online-Zugangs-Gesetz konforme Portalangebote durch die Bundes- und Regionalkammern berücksichtigen.
Die Stellungnahme finden Sie hier.