Kampagne des Bundesrechnungshofs zur Steuerpflicht von Kapitaleinkünften

Die BStBK teilt mit: Laut BMF hat der Bundesrechnungshof dazu aufgefordert, mit Aufklärungskampagnen eine höhere Sensibilität für das Thema Kapitaleinkünfte zu schaffen. Die Aufklärung soll sich in erster Linie auf Rechtsvertreter/Steuerberater/Lohnsteuerhilfevereine als Adressaten fokussieren. Aufforderungsgemäß weisen wir darauf hin, dass Kapitaleinkünfte, die nicht dem Steuerabzug an der Quelle unterlegen haben, durch den Empfänger in seiner Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Darunter fallen insbesondere auch Prozess- und Verzugszinsen, die zwischen den Verfahrensbeteiligten im Privatbereich abgewickelt werden und die ebenfalls zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften führen. Steuerberater sollten ihre Mandanten entsprechend informieren.