Einführung eines digitalen Meldesystems (VAT)

Mit dem Ziel, das Mehrwertsteuersystem an das digitale Zeitalter anzupassen und widerstandsfähiger gegen Betrug zu machen, veröffentlichte die EU-Kommission ihren Entwurf für den Maßnahmenkatalog „VAT in the digital age“ (ViDA).

Neben aktualisierten Mehrwertsteuervorschriften für die Plattformwirtschaft und einer neuen einheitlichen Mehrwertsteuerregistrierung in der EU legt der Entwurf insbesondere den Rahmen für digitale Meldepflichten und die elektronische Rechnungsstellung fest. Geplant ist ein verpflichtendes digitales Echtzeit-Meldesystem für innergemeinschaftliche Umsätze ab dem 1. Januar 2028, das auf Grundlage einer elektronischen Rechnungsstellung eingeführt wird. Das System sieht eine verpflichtende Fakturierung von strukturierten Rechnungen auf Basis eines EU-Standards vor. Zusammenfassende Meldungen sollen im Gegenzug ab 2028 entfallen. Für alle Unternehmen, die im innergemeinschaftlichen B2B Waren- und Dienstleistungsverkehr tätig sind, muss die transaktionsbasierte Meldung grundsätzlich spätestens zwei Arbeitstage nach Ausstellung der Rechnung erfolgen. Hierbei müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die elektronischen Mittel für die Datenübermittlung zur Verfügung stehen. Zudem müssen die Rechnungen künftig weitere Rechnungspflichtangaben enthalten, die der Steuerpflichtige selbst oder ein Dritter, bspw. ein Steuerberater, in seinem Namen übermittelt. Ein zusätzliches zentrales Clearing der E-Rechnung wie z.B. in Italien, bei dem Unternehmen eine beim Staat zentral angesiedelte Plattform zur elektronischen Übermittlung von Rechnungen nutzen, ist nicht vorgesehen.

Mit ihrem Maßnahmenkatalog ebnet die Kommission den Weg für die Mitgliedstaaten, auf nationaler Ebene digitale Meldesysteme einzurichten bzw. bereits implementierte Systeme bis 2028 an den EU-weiten Meldestandard anzupassen.

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) machte sich frühzeitig mit einem Diskussionspapier für eine schnelle Umsetzung verpflichtender elektronischer Rechnungsstellungs- und Meldesysteme gegenüber dem BMF stark und erstellte ein entsprechendes Anforderungsprofil. Erstrebenswert ist laut BStBK ein dezentrales Übermittlungsmodell unter Einsatz zertifizierter Dienstleister (sog. Y-Modell), das insbesondere auch den Bedürfnissen von KMU Rechnung trägt. Die BStBK begleitet den künftigen Gesetzgebungsprozess konstruktiv und macht sich für eine praktikable und zügige Umsetzung elektronischer Rechnungsstellungs- und Meldesysteme im Interesse von Berufsstand, Mandantschaft und Finanzverwaltung stark.

Ein Beitrag von Dirk Rose
Mitglied im Präsidium der BStBK