Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfen bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus. Die bewährten Förderbedingungen sollen in der Überbrückungshilfe III Plus ebenso beibehalten werden wie die Zahlung von Abschlägen. Neu hinzu soll die RestartPrämie kommen, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Die Neustarthilfe soll ebenfalls bis zum 30. September 2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt werden.
Zudem wird die Obergrenze für die Förderung im Rahmen der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus erhöht. Künftig können Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind, bis zu 40 Mio. € als Schadensausgleich im Rahmen der Überbrückungshilfe geltend machen. Grundlage dafür ist die Bundesregelung Schadensausgleich, welche die Europäische Kommission genehmigt hat. Zusammen mit der bislang geltenden Obergrenze von bis zu 12 Mio. € beträgt der maximale Förderbetrag künftig in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus 52 Mio. €. Anträge auf Schadensausgleich nach der neuen Regelung sollen in Kürze gestellt werden können.
Wichtige Information zur laufenden Überbrückungshilfe III:
Da am 30. Juni 2021 der Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III endet, sollen nach diesem Datum auch die Abschlagszahlungen voraussichtlich eingestellt werden. Anträge auf Überbrückungshilfe III sollen über das Programmende hinaus bis zum 31. August 2021