Informationen für Steuerberater zur Corona-Krise

Auf unserer Website aktualisieren wir laufend Informationen rund um die Corona-Hilfen. Bitte beachten Sie für Rückfragen zu den Hilfen die Hotline des BMWi speziell für "prüfende Dritte". 

Aktuelle Infos auf unserer Website: 

  • (15.06.) Kulturveranstaltungen können unter www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de für den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen registriert werden.  Mehr Infos hier
  • (14.06.) Frist verlängert: Änderungsanträge bei November- und Dezemberhilfe bis 31. Juli 2021 möglich. Schnelle Antragstellung lohnt sich: Nur Neuanträge auf Überbrückungshilfe III, die bis 30. Juni eingehen, können noch eine Abschlagszahlung erhalten. Mehr Infos hier

Rückzahlungsverpflichtungen / Corona-Soforthilfe

(11.06.) In einem Schreiben an die StBK Hessen informiert Staatssekretär Dr. Nimmermann vom Hessischen Wirtschaftsministerium darüber, wann die bewilligte und ausgezahlte Corona-Soforthilfe als zweckentsprechend verwendet gilt. Das Schreiben finden Sie hier.


Überbrückungshilfen

(11.06.) Verlängerung bis September 2021, Erhöhung der Obergrenze und voraussichtliches Ende der Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III: BMWi und BMF skizzieren in einer Pressemitteilung die wichtigsten Ergebnisse der finalen politischen Verständigung zu den Überbrückungshilfen und zur von der Europäischen Kommission genehmigten „Bundesregelung Schadensausgleich“. 

Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfen bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus. Die bewährten Förderbedingungen sollen in der Überbrückungshilfe III Plus ebenso beibehalten werden wie die Zahlung von Abschlägen. Neu hinzu soll die RestartPrämie kommen, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Die Neustarthilfe soll ebenfalls bis zum 30. September 2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt werden.

Zudem wird die Obergrenze für die Förderung im Rahmen der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus erhöht. Künftig können Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind, bis zu 40 Mio. € als Schadensausgleich im Rahmen der Überbrückungshilfe geltend machen. Grundlage dafür ist die Bundesregelung Schadensausgleich, welche die Europäische Kommission genehmigt hat. Zusammen mit der bislang geltenden Obergrenze von bis zu 12 Mio. € beträgt der maximale Förderbetrag künftig in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus 52 Mio. €. Anträge auf Schadensausgleich nach der neuen Regelung sollen in Kürze gestellt werden können. 

Wichtige Information zur laufenden Überbrückungshilfe III:
Da am 30. Juni 2021 der Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III endet, sollen nach diesem Datum auch die Abschlagszahlungen voraussichtlich eingestellt werden. Anträge auf Überbrückungshilfe III sollen über das Programmende hinaus bis zum 31. August 2021


FAQ zu Beihilferegelungen (für alle Programme) geändert

(10.06.) Bei den Beihilfe-FAQ beziehen sich die Neuerungen insbesondere auf. NEU: Hinweise zum Anwendungsbereich handels- und steuerrechtlicher Vorgaben, Klarstellung zur Einhaltung beihilferechtlicher Vorschriften bei der Ermittlung des Zuschussbetrages, Hinweis für öffentliche und gemeinnützige verbundene Unternehmen zur Umgehung der beihilferechtlichen Obergrenzen des Befristeten Rahmens der EU. Weitere Infos hier


Überbrückungshilfen: Antragstellung und Registrierung erklärt

(10.06.) Den Leitfaden und weitere Infos finden Sie hier


Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe verlängert und erweitert

(09.06.) Die Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen dauern in einigen Branchen weiter an. Die Bundesregierung verlängert deshalb die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30.09.2021 als Überbrückungshilfe III Plus. Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Die Neustarthilfe wird ebenfalls bis zum 30.09.2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt. Weitere Infos hier


Antragsfrist für Kurzarbeit verlänger

(09.06.) Unternehmen können den erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld weiterhin in Anspruch nehmen. Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Antragsfrist um drei Monate bis zum 30.09.2021 zu verlängern. Auch Leiharbeiter profitieren. Weitere infos hier