In diesem Jahr findet die Wahl erstmals als Onlineabstimmung statt. Die Neuerung wird den Wahlprozess für die Mitglieder komfortabler machen und entlastet die Geschäftsstelle bei der Organisation (s. Kasten unten). Von der neuen Vertreterversammlung wird dann 2023 der neue Vorstand gewählt. Sowohl Vertreterversammlung als auch Vorstand amtieren für die nächsten fünf Jahre – soweit die Fakten. Was diese nicht wiedergeben, ist die Relevanz des Engagements in der Selbstverwaltung, und zwar bezogen auf das Versorgungswerk selbst sowie auf die Gesamtgesellschaft.
Stimme abgeben!
Alle Mitglieder des Versorgungswerkes haben es selbst in der Hand, welchen Eindruck sie bei der interessierten Öffentlichkeit sowie politischen Entscheidern vermitteln, wenn diese sich fragen: Stehen die Angehörigen der freien Berufe hinter ihrem System der Altersversorgung? Eine hohe Wahlbeteiligung ist hier ein wichtiger Gradmesser, der die Relevanz der Versorgungswerke auch nach außen dokumentiert. Wählerinnen und Wähler können sich sicher sein: Jedes Votum ist nicht nur eine Stimme für die jeweilige Kandidatin oder den Kandidaten, sondern auch für die Altersversorgung der freien Berufe. Also nehmen Sie sich die Zeit für einige wenige Klicks, damit Ihre Stimme ihren Weg in die elektronische Wahlurne findet.
Warum nicht selbst ins Ehrenamt?
Fast so einfach wie die Onlinestimmabgabe ist ein Einstieg in die ehrenamtliche Tätigkeit für das Versorgungswerk. Einen ersten Schritt können Interessenten mit der Kandidatur zur Vertreterversammlung gehen – also schon in diesem Jahr. Damit beteiligen sie sich nicht nur aktiv an der Gestaltung der Altersvorsorge für ihre Kolleginnen und Kollegen, sondern profitieren auch persönlich: Denn sie erlangen durch die Gremienarbeit mehr Know-how zum Thema Altersvorsorge und Kapitalanlage. Der Erfahrungsaustausch der Gremienmitglieder untereinander, die ja alle dem gleichen Berufsstand angehören, sorgt zudem für neue Impulse auch über das Thema Altersvorsorge hinaus. Dabei bleibt die Tätigkeit für die Vertreterversammlung planbar: Es sind ein bis zwei Sitzungen im Jahr, die rechtzeitig angekündigt werden. So können Mitglieder auch die Vor- und Nachbereitung gut in die eigene Zeitplanung integrieren.
Schritte zu Kandidatur
Mit dem Start der Wahlvorbereitungen können Mitglieder anfangen, die eigene Kandidatur anzuschieben. Die Erste Wahlbekanntmachung bildet den Auftakt. Das Schreiben des Versorgungswerkes enthält alle wichtigen Angaben zur Wahl. Dazu gehört auch die Frist für Wahlvorschläge. Die eigene Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:
- Familiennamen und Vornamen,
- aktuelle Anschrift,
- Unterschriften von mindestens zehn wahlberechtigten Mitgliedern,
- eine unwiderrufliche und unterschriebene Erklärung, dass man als Bewerberin oder Bewerber mit der Aufnahme in den Wahlvorschlag einverstanden und wählbar ist.
Grob gesagt ist jedes Mitglied des Versorgungswerkes wählbar. Die Details enthält die Wahlordnung, die unter www.vstbh.de einsehbar ist. Da die 15 Mitglieder der Vertreterversammlung und auch die 15 Ersatzmitglieder in einem Durchgang bestimmt werden – also 30 Personen zu wählen sind – besteht durchaus die Chance auf ein Mandat. Die zu vergebenden Sitze werden in der Reihenfolge der Anzahl der Wahlstimmen vergeben. Die Dritte Wahlbekanntmachung gibt dann Auskunft darüber, wer gewählt ist.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Die gewählten Mitglieder der Vertreterversammlung entscheiden grundlegende Angelegenheiten des Versorgungswerkes – weniger die tagesaktuellen Fragen. Die Aufgaben sind im Gesetz über die Hessische Steuerberaterversorgung (StBVG) niedergelegt und umfassen unter anderem Erlass und Änderung der Satzung sowie der Wahlordnung für die Wahl der Vertreterversammlung und darüber hinaus personelle Entscheidungen. Dazu gehören die Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie die Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss, der vom Gremium festgestellt wird. Die Entlastung des Vorstandes und die Aufstellung der Kapitalanlagerichtlinien zählen zu den Aufgaben aus dem Kapitalanlagespektrum. Über die Festsetzung der Beiträge und Bemessung der Leistungen beschließt die Vertreterversammlung ebenfalls.
Mehr Verantwortung, bitte!
Ein Mitglied der Vertreterversammlung ist für eine Legislaturperiode von fünf Jahren gewählt. Natürlich kann ein Gremienmitglied wiedergewählt werden. Und auch eine Intensivierung des ehrenamtlichen Engagements für das Versorgungswerk ist möglich. Dazu zählt etwa der Vorsitz der Vertreterversammlung. Diese Position umfasst unter anderem die Leitung der Sitzungen sowie regelmäßige Gespräche mit Vorstand und Geschäftsführung.
Eine Bewerbung als Vorstandsmitglied erweitert das ehrenamtliche Aufgabenspektrum erheblich. Denn der fünfköpfige Vorstand ist beträchtlich stärker in die operative Arbeit eingebunden. Er arbeitet eng mit der Geschäftsführung zusammen. Im Jahresverlauf tagt der Vorstand mehrmals. Hinzu kommt die Teilnahme an Besprechungen der Anlageausschüsse der Fonds, in die das Versorgungswerk investiert ist, sowie eine Vielzahl von Telefonaten und Videokonferenzen. Dabei sind nicht alle Aktivitäten langfristig planbar. So war die Steuerung des Versorgungswerkes durch die ersten Pandemiemonate im Jahr 2020 von vielen, teilweise auch kurzfristig angesetzten Telefonaten und Videokonferenzen begleitet. Für die Aufgaben als Vorstand sollten Interessenten also schon ein gewisses Zeitbudget einplanen. Auch ist es günstig – allerdings keine Voraussetzung – Vorerfahrungen mit ehrenamtlichem Engagement gesammelt zu haben, etwa in der VStBH-Vertreterversammlung. Dies erleichtert die Einarbeitung.
Für alle ehrenamtlichen Tätigkeiten gilt: Das Versorgungswerk kommt für Spesen und Aufwände auf. Das ist auch Ausdruck der hohen Relevanz, die die Selbstverwaltung für das VStBH, aber auch für die Gesamtgesellschaft hat. Denn Versorgungswerke entsprechen mit ihrer demokratischen Struktur, der Eigenfinanzierung und der Übernahme des versicherungsmathematischen Längerlebigkeitsrisikos dem gesellschaftspolitischen Leitbild der Subsidiarität. Diese Ausrichtung auf den Vorrang der Selbstverantwortung vor staatlichem Handeln gilt es zu erhalten und zu stärken.