Geht doch!
Die Verlängerung der Abgabefrist der Steuererklärungen 2019 um nur einen Monat war ein Schlag ins Gesicht für den Berufsstand. Monatelang hatten wir in allen unseren Gesprächen mit den politischen Entscheidungsträgern und den Vertretern der Finanz- und Wirtschaftsministerien auf den unermüdlichen Einsatz der Steuerberater bei der Unterstützung der krisengebeutelten Unternehmen und Selbständigen hingewiesen. Die Unterstützung und unsere Compliance-Funktion im Rahmen der Corona-Hilfen sorgen als zusätzliche Aufgabe für eine extreme Arbeitsbelastung in vielen Kanzleien. Auch für uns Steuerberater und unsere Mitarbeiter hat der Tag nur 24 Stunden und die gehen derzeit vor allem für die verschiedenen Hilfsanträge drauf. Hinzu tritt eine erhebliche Rechtsunsicherheit durch die unterschiedlichen FAQs für die einzelnen Maßnahmen, die laufend geändert bzw. noch gar nicht bekanntgegeben werden. Auch die Tatsache, dass über die beihilferechtliche Regelung zu den EU-Vorgaben bei der Überbrückungshilfe II (und ff) nicht nur neue Rahmenbedingungen zur Gewährung sondern auch neue und unbestimmte Rechtsbegriffe beachtet werden sollen, erleichtert nicht die Bearbeitung der Anträge. Routinetätigkeiten, wie Lohn- und Finanzbuchhaltung und das Erstellen der Jahresabschlüsse und der Steuererklärungen geraten hierdurch ins Stocken.
Und für uns Steuerberater und unsere Mitarbeiter hört der Marathon nicht auf. So lange die Pandemie anhält, ist mit weiteren Hilfsmaßnahmen der Regierung zu rechnen. Darüber hinaus suchen viele Unternehmen verstärkt Rat bei uns Steuerberatern, weil sie sich in einer Krisensituation von existenziellem Ausmaß befinden. Nicht nur für uns Steuerberater wären die Fristen deshalb kaum zu halten gewesen, sondern gleichermaßen für unser Mandanten. Denn diese kämpfen ja gerade um ihr wirtschaftliches Überleben. Nur wenige haben dabei den Kopf frei für die notwendigen Fragen der üblichen Steuerberatung.
Nun zeichnet sich ab, dass unsere berechtigte Forderung nach Fristverlängerung endlich Gehör gefunden hat. Unser aller Einsatz war offenbar lohnend: Die Koalitionsfraktionen haben mit dem BMF eine Fristverlängerung bis 31. August 2021 abgestimmt. Eine gesetzliche Regelung soll zeitnah auf den Weg gebracht werden. Aus der Pressemeldung der Fraktionen geht hervor: „Die Steuerberaterinnen und Steuerberater leisten in der Corona-Krise einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass die staatliche Hilfe bei den Corona-geschädigten Unternehmen und Selbständigen ankommt. Dabei sollen sie nicht in die Situation kommen, zwischen Corona-Hilfsanträgen einerseits und der fristgerechten Abgabe von Steuererklärungen andererseits entscheiden zu müssen.“
Geht doch! Die Verlängerung der Abgabefristen für Jahressteuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2019 sollte aus Gründen der Planungssicherheit allerdings nun rasch gesetzlich verankert werden.
Ein Standpunkt von Hartmut Ruppricht, Vizepräsident der StBK Hessen