Die Frist zum Einreichen der Schlussabrechnungen wurde verlängert.

Mit der Verlängerung der Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen / Corona Wirtschaftshilfen bis zum 30.09.2024 ist der Bund einer wichtigen Forderung des Berufsstandes nachgekommen. Diese letztmalige Fristverlängerung war mit Blick auf viele ungeklärte Themen und von den Bewilligungsstellen bislang unentschiedene Einzelfragen bitter nötig. Die gemeinsame Verständigung von Bund, Ländern und Prüfenden Dritten finden Sie hier.

Wichtig zu wissen:

  • Wer das Organisationsprofil des Antragstellers bereits angelegt und die Fristverlängerung beantragt hat, muss nichts weiter tun. Die Frist verlängert sich automatisch vom 31.03.2024 auf den 30.09.2024.
  • Wer bisher noch kein Organisationsprofil angelegt und die Fristverlängerung beantragt hat, muss dies im Portal bei jedem betroffenen Antragsteller zwingend bis spätestens 31.03.2024 nachholen!!!
  • Wer zwar das Organisationsprofil angelegt, aber keine Fristverlängerung beantragt hat, sollte die Beantragung der Fristverlängerung umgehend nachholen.
  • Wird bis zum 31.03.2024 das Organisationsprofil nicht angelegt und die Fristverlängerung nicht beantragt, werden über sämtliche betroffenen Anträge des Antragstellers Ablehnungs- und Rückforderungsbescheide erlassen.

Die StBK Hessen ist gemeinsam mit dem Steuerberaterverband Hessen im regelmäßigen Austausch mit der Bewilligungsstelle Hessen, um offene Fragen zu klären. Die Ergebnisse des Gespräches vom 08.02.2024 finden Sie hier.