Die Jury strebt Einstimmigkeit bei ihrer Entscheidung über die Auszeichnungswürdigkeit einer Steuerberaterkanzlei an, ein Mehrheitsbeschluss reicht für die Entscheidung jedoch aus. Die Jury ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Jurymitglieder anwesend sind. Die Einladung der Jury erfolgt durch die StBK Hessen mindestens eine Woche vor der Sitzung per E-Mail. Ob eine Kanzlei auszeichnungswürdig ist, wird anhand des eingereichten Fragebogens, des Auswahlgespräches und insbesondere folgender Kriterien bewertet:
- Betrachtet werden alle Maßnahmen einer Kanzlei, die die Mitarbeiterorientierung / Arbeitgeberattraktivität verbessern und die nicht ohnehin gesetzlich vorgegeben sind. Idealerweise wurden Maßnahmen in allen unter 4. dargestellten Handlungsfeldern getroffen.
- Die betrachteten Maßnahmen können verschiedenster Natur sein. Sie sollten sich nicht in einer einmaligen Aktion (z.B. einmaliges Sommerfest für Mitarbeiter und deren Familien) erschöpfen, sondern nachhaltig ausgerichtet sein.
- Die Leistungsfähigkeit der Kanzlei / Anzahl der Mitarbeiter fließt in die Bewertung der ergriffenen Maßnahmen in angemessenem Maße mit ein.
- Betrachtet wird die Entwicklung der Kanzlei (von „wo“ gestartet und „was“ erreicht)
- Auch die weiteren Ziele und die Sicherstellung der Nachhaltigkeit der ergriffenen Maßnahmen sind als Anhaltspunkte heranzuziehen.