Steuerberatung in Zeiten von Corona: Soforthilfen und steuerliche Maßnahmen
Die vielen Rückfragen der Steuerberaterinnen und Steuerberater bei der Kammer zeigen, dass die Steuerberatung aktuell vor allem von dem Thema „Soforthilfen“ beherrscht ist. Auf der Kammer-Website finden Sie deshalb auf der „Corona-Sonderseite“ tagesaktuell die der Kammer zur Verfügung gestellten Informationen rund um dieses Thema.
So wurde uns vom Hessischen Industrie- und Handelskammertag (HIHK) ein internes FAQ zur Verfügung gestellt, in dem viele der Praxisfragen aufgegriffen werden. Wir haben das FAQ im Mitgliederbereich unserer Website hinterlegt. Ein ausdrücklicher Wunsch des HIHK: Die FAQs richten sich ausschließlich an Berater/innen. Bitte geben Sie diese deshalb nicht an Dritte weiter, da sie erfahrungsgemäß zu vielen Rückfragen der Unternehmen führen. Zum Download der FAQs müssen Sie auf unserer Website eingeloggt sein.
Auch das Hessische Wirtschaftsministerium hat viele Infos zur Soforthilfe auf seiner Website zusammengefasst.
Sollten sich in Ihrer Beratungspraxis Fragen zur Soforthilfe ergeben, die noch nicht in den zur Verfügung gestellten FAQs berücksichtigt werden, dann teilen Sie uns diese bitte hier mit. Wir werden Sie zur Klärung an das Hessische Wirtschaftsministerium weiterleiten und hierüber auf der Kammerwebsite informieren.
Die Anträge für die Soforthilfe können übrigens bis zum 31.05.2020 auf der Online-Plattform des Regierungspräsidiums Kassel gestellt werden und zwar im Zeitfenster 6:00 - 24:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass Anträge ausschließlich elektronisch zu stellen sind. Ebenso erfolgt die Bescheidung ausschließlich auf elektronischem Weg. Die Zugriffszahlen auf den Server des Regierungspräsidiums sind enorm; zeitweise ist das Portal wegen Überlastung nicht erreichbar. Um die Serverkapazität effizient zu nutzen wird empfohlen, dass Betriebe und Unternehmen die Ausfüllinformationen vorab lesen und die in der Checkliste beschriebenen Unterlagen zum Hochladen bereit halten. Außerdem weisen wir auf die Richtlinien zur Gewährung der Soforthilfe hin.
Auch steuerliche Maßnahmen wurden zur Abfederung der Corona-Krise ergriffen: Das Hessische Ministerium der Finanzen stellt hierzu ebenfalls FAQs und eine Ausfüllhilfe für steuerliche Erleichterungen auf seiner Homepage zur Verfügung. Mit Schreiben vom 26.03.20 hat sich das HMdF darüber hinaus an die Steuerberater und Steuerberaterinnen gewandt und bittet u.a. darum, mit den Finanzämtern bevorzugt via ELSTER zu kommunizieren. Das Schreiben können Sie hier abrufen.
Alle weiteren Infos, Links und Downloads finden Sie auf unserer Corona-Sonderseite.