Registrierung bei dem Meldeportal für Verdachtsmeldungen „goAML“
Auch wenn erst zum 1. Januar 2024 für Steuerberater eine Registrierungspflicht bei dem Meldeportal für Verdachtsmeldungen „goAML“ (Link hierzu) besteht, ist es bereits jetzt sinnvoll, sich zu registrieren. Die Registrierung ist unkompliziert und schnell möglich und die Freischaltung durch die FIU erfolgt nach Prüfung der Angaben regelmäßig kurzfristig.
Eine freiwillige Registrierung bietet den Vorteil, dass bei Bedarf die Meldung eines Geldwäscheverdachtsfalls wie gem. § 43 Abs. 1 S. 1 GwG gefordert, „unverzüglich“ erfolgen kann und nicht erst die Freischaltung abgewartet werden muss.
Zudem stehen registrierten Verpflichteten umfangreiche fachliche Informationen zu Typologien und Methoden der Geldwäsche zur Verfügung, die nicht nur beim Erkennen melderelevanter Sachverhalte unterstützen, sondern z.B. auch Anhaltspunkte für die Einordnung von Risiken i.R.d. kanzleiinternen Risikoanalyse bieten.
Ein praktischer Hinweis: Über den Link und die entsprechende Anmeldung ist der interne Bereich für Verpflichtete auf der Internetseite der FIU erreichbar. Dort findet sich unter der Rubrik „Fachliche Informationen“ die Unterrubrik „Typologien (allgemein)“. Nach deren Auswahl werden sämtliche vorhandenen Typologiepapiere angezeigt.
Eine schon jetzt hohe Registrierungsquote bei Steuerberatern ist – neben den persönlichen Vorteilen der registrierten Verpflichteten – zudem ein wichtiges Signal nach außen, dass sich der Berufsstand seiner Verantwortung im Bereich der Geldwäschebekämpfung bewusst ist und diese Rolle proaktiv annimmt.
Helfen Sie daher durch Ihre zeitnahe Registrierung mit, dass hier kein falsches Bild entsteht, denn die Registrierungsquoten werden bereits jetzt von der FIU statistisch erfasst und ausgewertet.