Registrierung bei dem Meldeportal für Verdachtsmeldungen „goAML“

Auch wenn erst mit der Inbetriebnahme des neuen Informationsverbundes der FIU, spätestens aber zum 1. Januar 2024, für Steuerberater eine Registrierungspflicht bei dem Meldeportal für Verdachtsmeldungen „goAML“ (https://goaml.fiu.bund.de/Home) besteht, ist es bereits jetzt sinnvoll, sich zu registrieren. Die Registrierung ist unkompliziert und schnell möglich und die Freischaltung durch die FIU erfolgt nach Prüfung der Angaben regelmäßig kurzfristig.

Eine freiwillige Registrierung bietet den Vorteil, dass bei Bedarf die Meldung eines Geldwäscheverdachtsfalls wie gem. § 43 Abs. 1 S. 1 GwG gefordert, „unverzüglich“ erfolgen kann und nicht erst die Freischaltung abgewartet werden muss.

Zudem stehen registrierten Verpflichteten umfangreiche fachliche Informationen zu Typologien und Methoden der Geldwäsche zur Verfügung, die nicht nur beim Erkennen melderelevanter Sachverhalte unterstützen, sondern z.B. auch Anhaltspunkte für die Einordnung von Risiken i.R.d. kanzleiinternen Risikoanalyse bieten.

Neben den persönlichen Vorteilen ist eine hohe Registrierungsquote bei Steuerberatern zudem ein wichtiges Signal nach außen, dass sich der Berufsstand seiner Verantwortung im Bereich der Geldwäschebekämpfung bewusst ist und diese Rolle proaktiv annimmt.