Schlussabrechnungen Corona-Hilfen: Klärung offener Fragen
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hatte sich wiederholt an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit der Forderung gewendet, offene Fachfragen im Zusammenhang mit den Schlussabrechnungen zu den Corona-Wirtschaftshilfen zu klären. Wesentliche Durchbrüche bei den strittigen Themen wie Verbund, Umsatzwahlrecht (Monats- oder Durchschnittsumsatz), neue Fixkosten, etc. konnten in den Gesprächen mit dem BMWK allerdings nicht erzielt werden. Das BMWK verwies immer wieder auf die Zuständigkeit der Bewilligungsstellen der Länder, was zu einem „Flickenteppich“ an Verwaltungsmeinungen im Bundesgebiet führt.
Die StBK Hessen hat deshalb die aktuellen Anfragen der Mitglieder gebündelt, um sie der Bewilligungsstelle in Hessen zur Klärung vorzulegen. Gemeinsam mit dem Steuerberaterverband Hessen wird auf dieser Grundlage zeitnah ein Gespräch mit der Bewilligungsstelle stattfinden. Ein solches Gespräch hatte in diesem Jahr bereits stattgefunden. Das Ergebnis wurde auf der Website der StBK Hessen veröffentlicht. Es sind allerdings inzwischen viele neue Klärungspunkte aufgeworfen worden. Sofern auch Sie noch übergeordnete Fragen beisteuern möchten, können Sie diese noch gerne bis zum 02.01.2024 per E-Mail (melanie.wicht@stbk-hessen.de) mitteilen.