Jahressteuergesetz 2022

Am 28. Juli 2022 veröffentlichte das BMF den Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG) 2022. Hiermit sollen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendige Gesetzesänderungen erfolgen, die eine weitere Digitalisierung fördern, Verfahren vereinfachen, Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit schaffen sowie den Koalitionsvertrag umsetzen. Darüber hinaus beabsichtigt die Politik, das deutsche Steuerrecht u.a. an EU-Recht, EuGH- sowie BGH-Rechtsprechung anzupassen.

Der Referentenentwurf enthält aus Sicht der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) positive Änderungen in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts. In ihrer Stellungnahme vom 11. August 2022 begrüßt sie bspw., dass im Einkommensteuerrecht der Sparer-Pauschbetrag sowie der Ausbildungsfreibetrag angehoben und der vollständige Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen bereits ab 2023 ermöglicht werden soll.

Positiv wird zudem bewertet, dass die Besteuerung sogenannter Registerfälle weitgehend entfällt und in der Abgabenordnung eine Rechtsgrundlage geschaffen wird. Diese ermöglicht einen unbürokratischen und missbrauchssicheren Auszahlungsweg für öffentliche Leistungen unter Verwendung der steuerlichen Identifikationsnummer. Gleichwohl greift der Entwurf aus Sicht der BStBK insgesamt zu kurz und verfehlt die vom Gesetzgeber avisierten Ziele.

Die BStBK sprach sich bereits in der Vergangenheit für eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung sämtlicher Freibeträge und -grenzen sowie der AfA-Tabellen aus und bekräftigt dies in ihrer Stellungnahme nochmals. Zudem haben die Anpassungen im Einkommensteuergesetz bei der Gebäude-AfA in der Praxis drastische Auswirkungen und führen zu einer Schlechterstellung von Altbauten, die problematisch ist. Die geplanten Änderungen im Bewertungsgesetz werden vielfach zu einer aufwendigeren Ermittlungssystematik und zu erhöhten Verkehrswerten im Gegensatz zu den bislang festgesetzten Grundbesitzwerten führen. Die Stellungnahme der BStBK finden Sie hier.