Strukturmaßnahmen der hessischen Steuerverwaltung

Die hessische Steuerverwaltung hat mit Infoschreiben vom 25.03.2024 über die mit der Fusion der Finanzämter im Zusammenhang stehende Steuernummervereinheitlichung informiert. Betroffen sind Offenbach, Wiesbaden, Frankfurt a.M. und Kassel. In Gesprächen mit dem HMdF und der Finanzverwaltung weist die StBK Hessen immer wieder darauf hin, dass die telefonische Erreichbarkeit der zuständigen Sachbearbeiter dringend erhöht werden sollte. So können Rückfragen unbürokratisch beantwortet werden, was beide Seiten entlastet.

Auch das Thema Änderung der Steuernummer ist eine wiederkehrende Problematik. Wichtig ist jedenfalls, dass der steuerliche Berater über die Änderung ebenfalls informiert und generell die in der Vollmachtsdatenbank hinterlegte Vollmacht seitens der Finanzverwaltung einbezogen und berücksichtig wird. Die Finanzverwaltung weist hinsichtlich der Erreichbarkeit immer wieder auf die Möglichkeit hin einen Telefontermin online zu vereinbaren. Was sicherlich eine gute Möglichkeit für den Steuerbürger darstellen mag, bleibt für den Berufsstand an dieser Stelle unbefriedigend. Ein demnächst mit der Organisationsabteilung des HMdF und der OFD Frankfurt anberaumter Termin wird sich ausschließlich dieser Thematik widmen.

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