Editorial

Sehr geehrte Kolleginnen,
sehr geehrte Kollegen,

auch im Herbst '21 treiben uns und unsere Mandanten drängende Fragen und Aufgaben rund um die Bewältigung der Pandemie um und werden uns auch weiterhin begleiten. Der Finanzminister des Landes Hessen, Michael Boddenberg, hatte anlässlich seines Grußwortes im Rahmen unseres Kammertages viel Verständnis für die Belastung des Berufsstandes gezeigt und sich für unser Engagement bedankt. Auch Verständnis der Finanzverwaltung für diese Mehrbelastung hat er zugesichert. In der Tat können wir uns über eine generell gute Zusammenarbeit mit dem HMdF freuen und konnten deshalb die eine oder andere bürokratische Hürde in den vergangenen Monaten gemeinsam und pragmatisch lösen. Dennoch gibt es auch hier noch offene Punkte. So fordern wir "Prüfungen mit Augenmaß" und ohne unnötige Beleganforderungen sowohl für laufende Anfragen im Besteuerungsverfahren wie auch bei den wieder vermehrten Außenprüfungen. Auch stecken die Digitalisierungsbestrebungen der Finanzverwaltung noch "mitten in der Transformation", es gilt Systembrüche zu überwinden und Prozesse zusammenzuführen. Auch der konsequente Abgleich der Finanzverwaltung mit den in der Vollmachtsdatenbank hinterlegten Vollmachten würde unser Leben erheblich erleichtern. 

Eine große Sorge bereiten uns weiterhin die Corona-Hilfen und hierbei müssen wir auf Sinn und Verstand des Bundeswirtschaftsministeriums und - bei der Umsetzung - in den Ländern hoffen. Auch wenn wir uns ein wenig darüber freuen können, dass der Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III Plus und der Neustarthilfe Plus bis zum 31. Dezember 2021 verlängert wurde. Es handelt sich dabei um keine neuen Programme. Alle Förderbedingungen werden nach jetzigem Stand weiter fortgeführt, lediglich der Wegfall der „Restart-Prämie“ bei der Überbrückungshilfe III Plus ist neu. Bisher ist nach unserer Kenntnis vorgesehen, dass die Antragsfrist bis 31. Oktober 2021 auch nach Verlängerung des Programms unverändert bleibt, sodass Schätzungen für die Zahlen der weiteren Monate vorzunehmen wären. Die Steuerberaterkammern setzen sich für eine Verlängerung der Antragsfrist bis zum 31. März 2022 ein.

Derzeit laufen auf der Ebene des BMWi und des technischen Dienstleisters die Vorbereitungen für die Schlussabrechnung der Corona-Hilfen. Eine nachdrückliche Forderung ist weiterhin eine einzige Schlussabrechnung über alle Corona-Wirtschaftshilfen statt individueller Schlussabrechnungen für jede einzelne Wirtschaftshilfe. Auch der Schlussabrechnungszeitraum muss mindestens bis zum 31.12.2022 verlängert werden und Haftungsrisiken müssen ausgeschlossen sein, wenn Anträge infolge bestehender Unsicherheiten in Bezug auf die Vorgaben des jeweiligen Hilfsprogramms oder beihilferechtlicher Restriktionen falsch gestellt wurden. Den Forderungskatalog finden Sie in dieser Ausgabe.

Ein zentrales Anliegen für uns Steuerberater und Steuerberaterinnen bleibt die Fachkräftesicherung und -gewinnung. An dieser Stelle möchte ich Sie herzlich dazu einladen, an unserem Wettbewerb AUSGEZEICHNETER ARBEITGEBER 2022 teilzunehmen und sich somit als attraktiven Arbeitgeber nach außen zu präsentieren. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der StBK Hessen Die Bewerbungsfrist läuft noch bis Ende des Jahres. Die Preisträger werden im Rahmen des Kammertages 2022 vorgestellt. Alle weiteren Infos finden Sie hier.

Auch das Thema Digitalisierung treibt uns um. Unser Augenmerk richten wir hierbei auf das Projekt Steuerberaterplattform, das ich Ihnen im Rahmen der diesjährigen Ordentlichen Kammerversammlung bereits kurz vorstellen durfte. Die Bundes­kammer­versammlung will als ersten Anwendungsfall der Plattform ein besonderes elektronisches Steuer­berater­postfach (beSt) zum 01.01.2023 zur Verfügung stellen. Mit der Errichtung des beSt sollen die ordnungs­politischen Rahmen­bedingungen für eine eindeutige, anerkannte und damit vertrauens­würdige digitale Adresse für alle Steuer­berater und Kanzleien geschaffen werden, für Nachrichten, die den versendenden Steuer­berater eindeutig als Steuer­berater ausweist und ihn rechtssicher erreichbar macht. Die Verwaltung der Adressen, der Infrastruktur und der Sicherheit liegt in der Hoheit des Berufs­standes und ist somit unabhängig von anderen Interessen und Einflüssen. Lesen Sie hierzu auch unser Titelthema in dieser Ausgabe des Kammerrundschreibens.

Insgesamt betrachtet bleibt also noch viel zu tun. Bei aller Arbeitsbelastung, die wir in den vergangenen Monaten zu bewältigen haben, spielt uns in die Hände, dass unser Berufsstand und seine Bedeutung für die Wirtschaft und die Staatsfinanzen aus einem Schattendasein in das Licht der Öffentlichkeit getreten ist. Diese Ausgangslage hilft uns, berechtigte Forderungen durchzusetzen und als attraktiver und zukunftssicherer Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. In diesem Sinne...packen wir die Herausforderungen und Chancen an!

Mit kollegialen Grüßen

Ihr

Hartmut Ruppricht
Präsident StBK Hessen