Vorbereitungsmaßnahmen für das beSt und die Steuerberaterplattform
Um bestmöglich auf die Einrichtung und Nutzung der Steuerberaterplattform und den ersten Anwendungsfall des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfaches (beSt) zum 1.1.2023 vorbereitet zu sein, können Sie schon jetzt einige Vorbereitungsmaßnahmen treffen.
Die BStBK wird über die Steuerberaterplattform für alle Steuerberater*innen und Steuerbevollmächtigten ein beSt einrichten.
Damit Sie sich in einem einmaligen Vorgang für das beSt registrieren können, erhalten Sie rechtzeitig einen Brief mit einer Aufforderung zur Registrierung inklusive notwendiger Registrierungsangaben per Post.
Notwendig ist – neben diesem Registrierungs-Brief – ein gültiger Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) sowie die für die Datenübermittlung erforderliche Hardware.
Als Softwarekomponente benötigen Sie die AusweisApp2. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie weiter unten unter „AusweisApp2“.
Als Hardwarekomponente ist ein zertifizierter Kartenleser notwendig. Alternativ können die Ausweisdaten mittels NFC-fähigem, unterstütztem Smartphone oder Tablet, unter Eingabe der persönlichen Geheimnummer (PIN), elektronisch transferiert werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie ebenfalls weiter unten unter „AusweisApp2“.
Sollte auf dem Online-Ausweis die eID-Funktion noch nicht aktiviert sein, empfiehlt es sich dies frühzeitig zu veranlassen bzw. die zugehörige PIN/PUK von den Meldebehörden zu beschaffen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter https://pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/.
Zudem ist auf die Gültigkeit des Online-Ausweises zum 1.1.2023 zu achten bzw. frühzeitig eine eventuell erforderliche Erneuerung zu veranlassen.
Damit Sie auf die Steuerberaterplattform zugreifen können, benötigen Sie entweder eine in der Steuerberaterkanzlei eingesetzte Fachsoftware mit integrierter Schnittstelle oder einen Basis-Client.
Für die Verwendung des Basis Clients ist ein handelsüblicher PC und Internetzugang notwendig.
Bei Einsatz einer Fachsoftware sind die Anforderungen des jeweiligen Fachsoftware-Herstellers zu berücksichtigen.